Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München ist zuständig für die Zulassung der neuen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihrem Bezirk. Derzeit sind im Kammerbezirk München 22.756 Mitglieder zur Rechtsanwaltschaft zugelassen (Stand: 15.09.2022). In dieser Zahl enthalten sind 56 Rechtbeistände, die nach § 209 BRAO in die Kammer aufgenommen sind, sowie 235 ausländische Anwälte, die sich gemäß § 2 EuRAG, § 206 Abs. 1 BRAO im Bezirk der Kammer niedergelassen haben. Insgesamt 15.404 Mitglieder der Kammer haben ihren Kanzleisitz im Bezirk des Amtsgerichts München.
Mit Wirkung zum 15.09.2022 wurden 219 neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 39 neue Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte zugelassen. Hier finden Sie die Namen der Kolleginnen und Kollegen.