Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat mittels Online-Fragebogen im Zeitraum vom 24.06.2022 bis 31.07.2022 eine Umfrage zur Stundenvergütung im Kammerbezirk durchgeführt. 1.401 Mitglieder nahmen an der Umfrage teil, die Beteiligung war damit sehr hoch – und führte zu einem statistisch repräsentativen Ergebnis. Im Folgenden finden Sie alle Ergebnisse dargestellt.
1. Wie rechnen Sie in Ihrer Kanzlei im Wege von Stundenvergütungen ab?
2. Wie viel Prozent Ihres Umsatzes erfolgt auf der Grundlage von Stundenvergütungen (geschätzt)?
3. Wie hoch sind Ihre Stundensätze netto?
4. Vereinbaren Sie über Ihre Stundensätze hinausgehend für die Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Stundensätze? (Mehrfachauswahl möglich)
5. Vereinbaren Sie üblicherweise immer den gleichen Stundensatz oder unterschiedliche Stundensätze für unterschiedliche Mandanten/Mandantinnen?
Falls unterschiedlich hohe Stundensätze:
Sie vereinbaren unterschiedliche Stundensätze – aufgrund welcher Kriterien bestimmen Sie deren Höhe?
Anmerkung: Die im Freitextfeld am häufigsten gegebenen Antworten waren
- gemäß einer Kombination aus allen oder mehreren der genannten Kriterien
- Dauer des Mandats bzw. der Mandatsbeziehung
- Komplexität
- Rechtsgebiet und ggf. erforderliche Spezialkenntnisse
6. Wie erfassen Sie Ihre Bearbeitungszeit?
7. Wie rechnen Sie ab?
8. In welchen Rechtsgebieten vereinbaren Sie Stundenvergütungen?
9. Wie groß ist die Kanzlei, in der Sie tätig sind?
Anmerkung: Im Falle einer Kanzlei mit mehr Berufsträgerinnen und Berufsträgern gab es eine Häufung von Kanzleien mit
- ca. 10 Personen
- ca. 50 Personen
- ca. 200 Personen
10. In welchem Landgerichtsbezirk sind Sie überwiegend tätig? (Mehrfachauswahl möglich)
11. Wie groß ist die Stadt/der Ort, in dem Ihre Kanzlei liegt?