Synopse zur „großen“ BRAO-Reform

Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen

Das Bundeskabinett hat am 27.07.2022 den vom Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister und andere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu registrierende Personen beim Bundesamt für Justiz vor. Dadurch soll die Aufsicht über Inkassodienstleister gestärkt werden und eine einheitliche Rechtspraxis gefördert werden. Eingeführt werden soll zudem eine bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf aber auch noch Änderungen der BRAO. So wird beispielsweise mit einer Änderung von § 59c Abs. 1 S. 1 BRAO klargestellt, dass auch Angehörige von Patentanwaltsberufen aus anderen Staaten zum zulässigen Gesellschafterkreis ausländischer Berufsausübungsgesellschaften gehören.

Alle geplanten Änderungen hat die Rechtsanwaltskammer München in ihre Synopse zur großen BRAO-Reform eingebaut, die auf der Website jederzeit abgerufen werden kann.