Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gehören Sie selbst zu den mehr als 5.000 Fachanwältinnen und Fachanwälten im Bezirk unserer Rechtsanwaltskammer? Haben Sie vor, selbst eine Fachanwaltsbezeichnung zu erwerben oder vielleicht auch noch eine zweite oder dritte? Dann ist diese Ausgabe der Kammermitteilungen für Sie von ganz besonderem Interesse, denn hier dreht sich alles um das Thema Fachanwaltschaften, das große Erfolgsmodell der Anwaltschaft.

Die Nachfrage nach dem Erwerb von Fachanwaltstiteln ist und bleibt entsprechend hoch. Im Jahr 2021 hat die RAK München an 184 Kolleg:innen die Bezeichnung Fachanwältin oder Fachanwalt neu verliehen. Wie man Fachanwältin/Fachanwalt wird und welche Hilfestellungen Sie in diesem Zusammenhang von Ihrer Kammer bekommen können, lesen Sie in diesem Heft. Außerdem finden Sie hier die Portraits zweier Kollegen, die ehrenamtlich und mit großem Engagement daran mitwirken, dass die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte im Kammerbezirk kontinuierlich steigt, nämlich den langjährigen Vorsitzenden der für die Fachanwaltschaften zuständigen Abteilung VI, RA Dr. Frank Remmertz, und den langjährigen Vorsitzenden des Fachausschusses für Arbeitsrecht II, RA Dr. Hans-Christoph Schimmelpfennig. Ein drittes Portrait fügt die Perspektive einer Fachanwältin hinzu, die zu den nur 2 % der Fachanwaltschaft zählt, die drei Titel besitzen: RAin Isabel Rayer ist nämlich Fachanwältin für Strafrecht, für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht.

Für Sie ist die richtige Fachanwaltschaft noch nicht eingeführt worden? Dann geben Sie die Hoffnung nicht auf: In der Satzungsversammlung wird kontinuierlich über die Einführung neuer Fachanwaltschaften diskutiert. Zuletzt wurde im Jahr 2019 die Fachanwaltschaft für Sportrecht eingeführt, während – zu meinem persönlichen Bedauern, aber das ist ein anderes Thema – die Einführung einer Fachanwaltschaft für Opferrechte kürzlich zum zweiten Mal von der Satzungsversammlung abgelehnt wurde. Der für die Fachanwaltschaften zuständige Ausschuss 1 der Satzungsversammlung beschäftigt sich intensiv mit allen an ihn herangetragenen Vorschlägen, sei es für die Änderung bestehender oder die Einführung neuer Fachanwaltschaften – darüber und über weitere neue Entwicklungen in der Ausschussarbeit berichtet in diesem Heft die Vorsitzende des Ausschuss, RAin und Notarin Silvia C. Groppler aus Berlin.

„Inzwischen können Sie sich bei der RAK München auf fast jedem Gebiet sowohl online als auch in Präsenz weiterbilden.“

Die anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie haben den Markt für Fortbildungsveranstaltungen kräftig durchgerüttelt. Nicht zuletzt die RAK München hat schnell und effektiv darauf reagiert und ihr Angebot für online bzw. hybride stattfindende Fortbildungsveranstaltungen kräftig ausgebaut. Inzwischen können Sie sich bei der RAK München auf fast jedem Gebiet sowohl online als auch in Präsenz weiterbilden.

Kennen Sie schon unser Seminarportal? Unter seminare.rak-muenchen.de finden Sie neben allgemeinen Fortbildungsveranstaltungen und Mitarbeiterseminaren auch jede Menge Fortbildungsangebote für Fachanwälte nach § 15 FAO. Übrigens können Sie Ihre FAO-Fortbildungsnachweise mittlerweile bequem und unkompliziert online bei der Kammer einreichen, dafür gibt es das Fachanwaltsportal, zu finden im

Mitgliederbereich unserer Website. Über diese und weitere Serviceangebote Ihrer RAK München berichtet in dieser Ausgabe unsere stellvertretende Geschäftsführerin, RAin Silke Thies.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen dieser Kammermitteilungen und beim Erkunden unserer Website!

Ihre Anne Riethmüller
Vizepräsidentin und Vorsitzende der Abt. VI/Fachanwaltschaften