Förderung von begabten Rechtsanwaltsfachangestellten bei der berufsbegleitenden Weiterbildung

TEXT: RAin Stefanie Fremuth, Stv. Geschäftsführerin der RAK München

Auch für das Jahr 2020 stellt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für besonders begabte Rechtsanwaltsfachangestellte zur Verfügung. Die Begabung wird durch sehr gute Noten in der Abschlussprüfung belegt.

Anspruchsvolle, berufsbegleitende Weiterbildungen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen, Vorbereitungskurse für Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. die Fortbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in und Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z.B. Fremdsprachen, Softwarekurse, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement sind förderfähig.

Daneben gibt es einige weitere Voraussetzungen, um im Förderprogramm aufgenommen zu werden: Bewerberinnen und Bewerber dürfen bei Aufnahme in das Programm nicht älter als 24 Jahre sein und müssen ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote von mindestens 1,9 bestanden haben.

Die Förderdauer des Stipendiums beträgt maximal drei Jahre. Es können Zuschüsse von jährlich bis zu EUR 2.400,00 beantragt werden, bei einem Eigenanteil von 10 %.

Die Rechtsanwaltskammer München ist die zuständige Stelle für Stipendiaten, die im OLG-Bezirk München ihre Abschlussprüfung zum Rechtsanwaltsfachangestellten abgelegt haben. Die Rechtsanwaltskammer gibt Informationen, prüft die Aufnahmeanträge und betreut die Stipendiaten während der Förderdauer. Die Entscheidung, welche Bildungsmaßnahmen gefördert werden können, ergeht im Einzelfall. Weitere Informationen zur Begabtenförderung finden Sie hier. Formulare zum Antrag auf Aufnahme können Sie unter ausbildung@rak-m.de anfordern.

Nur wenn die Maßnahmen vor ihrem Beginn genehmigt wurden, können sie i.d.R. gefördert werden. Bewerben Sie sich daher frühzeitig. Laufende Weiterbildungen können nicht mehr nachträglich im Förderprogramm aufgenommen werden.

Die aktuelle Bewerbungsfrist für das Stipendium läuft bis 15.01.2020.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme als Stipendiatin oder Stipendiat in das Weiterbildungsstipendium Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

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