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06|19
Titelthema

Kommt da noch was?

Seit ihrer Einführung ist die Zahl der Fachanwaltschaften von einer im Jahre 1963 (Steuerrecht) über vier im Jahre 1994 (Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht) auf jetzt 24 gewachsen. Eine stattliche Bilanz, aber ist damit das sinnvolle Ende der Fahnenstange erreicht?

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# 6

Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen, fast jeder Vierte von Ihnen erfreut sich der Vorteile eines Fachanwaltstitels. Und das völlig zu Recht. Denn diese Qualifikation bietet im Zeitalter zunehmender Spezialisierung die einzigartige Möglichkeit, sich von der Konkurrenz abzuheben. Nur der Fachanwalt bietet Gewähr für „geprüfte Qualität“, weil der Titel von der Rechtsanwaltskammer nur dann verliehen wird, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Es verwundert daher nicht, dass Fachanwälte überdurchschnittliche Umsätze erzielen können. (Dies wird durch Statistiken belegt, die Sie in dieser Ausgabe finden.) Weiterlesen