So werden Sie Fachanwalt

Sie sind Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt und würden Ihre berufliche Erfahrung gerne mit einem Fachanwaltstitel zusätzlich untermauern?
TEXT: Ass. Maximilian Horlbeck, Referent der RAK München

Der Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung ist derzeit auf 24 Fachgebieten möglich. Grundvoraussetzung ist nach § 3 FAO eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.

Das entsprechende Antragsformular der RAK München finden Sie hier.

Antragsumfang

  • Nachweise für den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse gem. § 4 FAO
    • Teilnahmezertifikat des jeweiligen Fachanwaltslehrgangs im Original einschließlich einer Erklärung des Veranstalters über das Lehrgangsprogramm, insbesondere, dass, wann und von wem im Lehrgang alle das Fachgebiet in § 2 Abs. 3, §§ 8 bis 14q FAO betreffenden Bereiche unterrichtet worden sind und dass die Voraussetzungen der §§ 4 Abs. 1 und 4a FAO erfüllt sind. Hier können Sie sich über verschiedene Lehrgangsanbieter informieren.
    • mindestens drei Originalklausuren samt Klausurangabe und Bewertung, insbesondere der Zeugnisse, die das Bestehen bestätigen.
    • falls der Antrag nicht in dem Kalenderjahr gestellt wird, in welchem der Fachanwaltslehrgang begonnen hat: Fortbildungsnachweis gemäß §§ 4 Abs. 2, 15 FAO ab dem Kalenderjahr des Lehrgangsbeginns. Lehrgangszeiten sind hierbei anzurechnen.
  • Nachweise für den Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen gem. § 5 FAO innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung nebst Versicherung, dass alle Fälle der vorgelegten Fallliste persönlich und weisungsfrei bearbeitet wurden:
    • Falllisten als Nachweis der praktischen Erfahrungen gem. § 5 Abs. 1 a) –x) FAO (Tipp: Auf der Website der RAK München finden Sie hier für nahezu jedes Fachgebiet eine Musterfallliste und/oder Ausfüllhilfe. Diese ist als Empfehlung des jeweiligen Fachausschusses zu verstehen, wie die Fallliste erstellt werden soll.)
  • ggf. Antrag auf Verlängerung des 3-Jahres-Zeitraums aus den in § 5 Abs. 3 FAO genannten Gründen (maximal 36 Monate)
  • die Erklärung, die Antragsgebühr i.H.v. 450,00 € nach Erhalt der Rechnung unter Angabe des Aktenzeichens zu überweisen

Weiteres Verfahren

Nach Antragseingang erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung und Rechnung. Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Sollten Nachforderungen erforderlich sein, wendet sich die Geschäftsstelle -um Zeitverzögerungen zu vermeiden- umgehend an Sie. Ansonsten wird der Antrag an den Vorsitzenden des Fachausschusses versendet.

Der Vorsitzende teilt die Akte einem Berichterstatter zu. Sollten Nachforderungen erforderlich sein, wendet sich der Vorsitzende oder Berichterstatter unmittelbar an den Antragsteller. Nach Abschluss der Prüfung durch den Fachausschuss gibt dieser gegenüber dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer eine Stellungnahme ab. Die endgültige Entscheidung über den Antrag obliegt dann der zuständigen Abteilung des Vorstandes der Kammer.

Bei einem positiven Beschluss wird durch die Geschäftsstelle eine Verleihungsurkunde ausgefertigt. Bei einem negativen Beschluss ergeht ein ablehnender Bescheid.

Bei der RAK München wurde gem. § 17 FAO für jedes Fachgebiet mindestens ein Fachausschuss gebildet.

Bearbeitungszeit

Eine genaue Angabe der Bearbeitungszeit ist leider nicht möglich. Die Dauer der Bearbeitung wird von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Verlangt der Fachausschuss zum Beispiel Nachbesserungen hinsichtlich der Fallliste, kann sich das Verfahren unter Umständen um mehrere Monate verzögern. Durchschnittlich muss jedoch mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei Monaten gerechnet werden.