NEU: FORTBILDUNGSNACHWEISE ONLINE EINREICHEN

TEXT: RAin Simone Kolb, Stv. Geschäftsführerin der RAK München

Fachanwältinnen und Fachanwälte müssen pro Jahr 15 Fortbildungsstunden auf ihrem Fachgebiet nachweisen. Die Fortbildungsbestätigungen sind der Rechtsanwaltskammer bis 31.12. des jeweiligen Jahres vorzulegen. Um den Aufwand zu erleichtern, können Fachanwälte ab Mitte Oktober ihre Fortbildungsnachweise über einen internen Bereich auf der Website der RAK München einreichen.

Welche Vorteile hat das neue Portal?

  • Über das Portal können Sie Ihre Fortbildungsnachweise in kürzester Zeit an die RAK München übermitteln, indem Sie das entsprechende Dokument am PC oder auch vom Handy aus einfach hochladen.
  • Sobald die von Ihnen über das Portal eingereichten Fortbildungsnachweise von der Rechtsanwaltskammer geprüft wurden, können Sie nachsehen, wie viele Stunden Sie insgesamt auf Ihrem Fortbildungskonto haben.

Was muss ich tun, um das Portal nutzen zu können?

Erstregistrierung

Ganz einfach: Den Zugang zu dem Portal finden Sie ab Mitte Oktober auf unserer Website unter https://www.rak-muenchen.de/rechtsanwaelte/fachanwaltschaft.html.

Um diesen Bereich nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst erstregistrieren. Hierzu geben Sie Ihre Mitgliedsnummer, Ihr Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse für die Korrespondenz an:

Nach Versand der eingegebenen Daten erhalten Sie einen Code per E-Mail zugeschickt. Dieser ist im hierfür vorgesehenen Feld einzutragen und zu bestätigen.

Nach erfolgreicher Bestätigung vergeben Sie im nächsten Schritt ein persönliches Kennwort und können sich ab diesem Zeitpunkt jederzeit in Ihrem persönlichen Konto anmelden.

Anmeldung

Für alle weiteren Anmeldungen sind nur noch die E-Mail-Adresse und das selbst vergebene Kennwort einzugeben – schon ist man angemeldet und kann Nachweise hochladen bzw. seine Stunden einsehen.

Wie kann ich dieses Portal nutzen?

Schnelles und praktisches Einreichen von Nachweisen

Um Nachweise einzureichen, können Sie jederzeit über den „Hinzufügen“-Button Dokumente unter Angabe von wenigen Eckdaten in dem Portal hochladen.

Nachdem Sie das Dokument bzw. die Dokumente hochgeladen haben, werden diese der zuständigen Abteilung automatisch zur Bearbeitung  weitergeleitet. Wie bisher auch kann die Bearbeitung – je nachdem, ob Sie die Nachweise unter dem Jahr oder am Jahresende einreichen – einige Zeit in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich, die Nachweise nicht gesammelt am Jahresende einzureichen, sondern jeweils einzeln, sobald Sie die Veranstaltung besucht/gehalten haben und Ihnen die Bestätigung vorliegt.

Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Ihnen die Stunden gutgeschrieben.

Übersicht über Stunden und eingereichte Nachweise

Nach dem Abschluss der Bearbeitung können Sie jederzeit einsehen, wie viele Fortbildungsstunden Sie bereits nachgewiesen haben. Bei der Angabe der Stunden werden alle Fortbildungen berücksichtigt, egal, ob Sie Ihre Nachweise über das Portal oder auf anderem Weg (per Post, per E-Mail etc.) übermittelt haben.


Bei allen Anwenderfragen können Sie sich gerne jederzeit unter keller@rak-m.de an uns wenden!