Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für Arbeits- und Sozialgerichte

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. ist vorschlagsberechtigte Stelle für die Berufung von ca. 600 ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an den bayerischen Arbeitsgerichten (einschließlich der beiden Landesarbeitsgerichte) und ca. 900 ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an den bayerischen Sozialgerichten (einschließlich des Landessozialgerichts).

Die Kandidaten übermittelt die vbw dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, das für die Richterberufungen zuständig ist. Die Vorschläge der vbw resultieren aus Benennungen, die aus den Kreisen der Mitgliedsverbände stammen.

Die vbw sucht nun, mit Unterstützung des Verbands Freier Berufe in Bayern e.V., nach ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Es soll eine verbandsinterne "Warteliste" mit Kandidatinnen und Kandidaten erstellt werden, auf die bei Bedarf ohne zeitliche Verzögerung und ohne weiteren Abstimmungsbedarf zurückgegriffen werden kann.

Eine Frist für die Benennung gibt es nicht. Geeignet für diese ehrenamtliche Tätigkeit sind insbesondere Personalverantwortliche in Unternehmen sowie Verbandsmitarbeiter mit entsprechender Beratungspraxis. Rechtanwälte sollen gem. § 34 GVG nicht berufen werden.

Sollten Sie einen Kandidaten oder eine Kandidatin benennen wollen, wenden Sie sich bitte an:

Geschäftsführerin Julia Maßmann
Verband Freier Berufe in Bayern e.V.
Türkenstraße 55
80799 München
Telefon: (089) 272 34 24
Telefax: (089) 272 34 13
jmassmann@freieberufe-bayern.de
www.freieberufe-bayern.de

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