Bericht zu den Vorstandssitzungen Juni - Juli 2019

VORSTANDSSITZUNG JUNI 2019

Bericht aus dem Präsidium

RA Then berichtete aus der letzten Präsidiumssitzung vom 03.06.2019. Themen hier waren unter anderem Fragen zu Zulassung und Widerruf, der Unterstützungsfonds, die geplante Aufnahme eines KammerIdent-Verfahrens sowie die Förderung der Universitäten.

Seehaus

Diskutiert wurden alternative Möglichkeiten für die weitere Nutzung des Seehauses. Auf dem Gutachten von Herrn Dr. Fischer-Heidelberger, Präsident des BayORH a.D., und vergangenen Aussprachen basierend, hatte der Vorstand bereits in einer seiner letzten Sitzungen beschlossen, die Immobilie für eine zulässige Nutzungsmöglichkeit in die Vermögensverwaltung zu überführen.

In diesem Zusammenhang steht die Rechtsanwaltskammer in Kontakt mit Architekten und den Behörden. Um den Weg für alternative Lösungsansätze nicht zu verschließen, wurde im Rahmen der Diskussion beschlossen, aus dem Kreis des Vorstands und Präsidiums der Rechtsanwaltskammer München einen Arbeitskreis Seehaus zu bilden. Dieser soll sich künftig eigenständig mit der Thematik befassen und verschiedene Lösungsansätze abwägen, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Zur Information der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer wird auch weiterhin über die aktuellen Entwicklungen jeweils ein Bericht auf die Website der Rechtsanwaltskammer München gestellt werden.

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

RA Dr. Kuhn berichtet zu der geplanten Novellierung. Im Rahmen des Referentenentwurfs des BMJV sind umfangreiche Neuerungen des Rechts der notwendigen Verteidigung geplant. Durch die Novellierung soll die Effektivität des Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährleistet werden. Hierzu existieren in den Landgerichtsbezirken geführte Notruflisten mit Verteidigern, die als Pflichtverteidiger tätig sind.

Geschäftsordnung des Vorstands

RA Dr. Kuhn stellt die neu entworfene Geschäftsordnung des Vorstands vor. Diese ist zum 01.07.2019 in Kraft getreten.

VORSTANDSSITZUNG JULI 2019

Bericht aus dem Präsidium

RA Then berichtete aus der letzten Präsidiumssitzung vom 03.07.2019. Gegenstand der Sitzung waren u.a. Fragen zu Zulassung und Widerruf, Abwicklungen, Geldwäsche sowie das Seehaus in Seeshaupt und der neue Arbeitskreis hierzu.

Einspruch gegen Rüge

Zu entscheiden war über den Einspruch gegen eine  Rüge wegen des Vorwurfs der Untätigkeit, § 43 BRAO i.V.m. § 11 BORA. Insbesondere war darüber zu entscheiden, ob ein zwischenzeitlich eingetretenes Berufsausübungsverbot nach § 47 Abs. 1 S. 1 BRAO der Rügefähigkeit anwaltlichen Verhaltens entgegensteht.

Schatzmeisterbericht 2. Quartal

Der Schatzmeister erstattete dem Vorstand seinen Bericht zum 2. Quartal 2019 über die Verwaltung des Kammervermögens gem. § 79 Abs. 2 S. 2 BRAO.

Geldwäsche

RA Pohlmann erstattete dem Vorstand den Abschlussbericht über die GwG-Prüfung für den Erhebungszeitraum 2017. Es folgte ein Ausblick auf die Routineprüfung für das Jahr 2018.

Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren

Zur Einführung in das Thema wurde durch Frau RAin Fremuth über die neuen gesetzlichen Regelungen informiert und deren Geltungsbereich erläutert. Die Abrufmöglichkeit ist bereits unter www.akteneinsichtsportal.de eingerichtet. Da im Nachgang an die Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren dies entsprechend in den anderen Rechtsgebieten nachfolgen soll, hat die Thematik rechtsgebietsübergreifende Relevanz.

Erörtert wurden in diesem Zusammenhang im Besonderen der Anwendungsbereich der neuen Vorschriften, die Regelungen zum Übermittlungsweg, zum technischen Ausgabeformat und der Abrufmöglichkeit.

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung

RA Dr. Kuhn berichtete über das Treffen der Vertreter der Staatsanwaltschaft München I, des Amtsgerichts München, des Münchner Anwaltsvereins und der bayerischen Strafverteidigerinitiative mit Vertretern der Rechtsanwaltskammer. Nach dem hier erfolgten Austausch ist die bisherige Bestellungspraxis im Strafverfahren verbesserungsbedürftig, insbesondere durch eine Aufstockung der Kapazitäten von Rechtsanwälten zur Übertragung von Pflichtmandaten. Berührt sind Fragestellungen der Kostentragungspflicht sowie der Voraussetzungen bzw. Qualifikation der Rechtanwälte auf diesem Gebiet. Diskutiert wurden in diesem Zusammenhang Lösungsansätze sowohl auf praktischer als auch gesetzgeberischer Ebene. Die Rechtsanwaltskammer München will bezüglich des Referentenentwurfs des BMJV eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Wahlen zum Kammervorstand

RA Then stellte einen zeitlichen Ablaufplan für die nächste Vorstandswahl 2020 vor. In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, ob die Wahl künftig weiter elektronisch oder wieder in Rückkehr zur Briefwahl abgehalten werden soll. Die Mitglieder des Vorstands sprachen sich dabei mehrheitlich für eine Fortführung der elektronischen Wahl aus.