Am 24.07.2019 fand die gemeinsame Präsidiumssitzung der Rechtsanwaltskammer München und der Steuerberaterkammer München statt. Ziel der jährlich stattfindenden Arbeitssitzung war es wie immer, aktuelle berufspolitische Themen zu besprechen und Erfahrungen auszutauschen.
Diskutiert wurden unter anderem der aktuelle Stand der Anpassung der Rechtsanwalts- bzw. Steuerberatergebühren sowie Überlegungen zur Einführung und Gestaltung eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter. Ein weiterer Schwerpunkt war die beiden Kammern obliegende Geldwäscheaufsicht. Hier tauschten sich die Präsidien über die jeweils erfolgten Prüfungen und Maßnahmen aus. Diskussionsbedarf bestand auch bei der Problematik „Krisenbilanzierung durch den Steuerberater und anschließende Insolvenz“. Aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.01.2017, Az. IX ZR 285/14 besteht hier die Gefahr von Haftungsansprüchen, der sich Steuerberater im Rahmen des Insolvenzverfahrens ausgesetzt sehen.