Anerkennung von ausländischen Fortbildungsnachweisen

TEXT: RAin Simone Kolb, Stv. Geschäftsführerin der RAK München

Die Anerkennung von Fortbildungsaktivitäten von Rechtsanwälten, die außerhalb ihres Heimatlandes, aber innerhalb der Grenzen der Europäischen Union (sowie den Ländern Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) stattfinden, ist ein schon seit Jahren diskutiertes Thema im Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (französisch: Commission de Conseil des Barreaux européens, abgekürzt CCBE).

Es werden auf EU-Ebene Anstrengungen unternommen, um ein einheitliches Anerkennungssystem für grenzüberschreitende Fortbildungsnachweise zu etablieren. Hierzu wurde von der European Lawyers´ Foundation (ELF) und dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) das Projekt REFOTRA (Recognition of foreign training activities for lawyers) ins Leben gerufen. Europaweit sind momentan Anwaltskammern aus Belgien, Irland, Italien und Polen beteiligt. Von den Rechtsanwaltskammern aus Deutschland nehmen die Kammern Frankfurt am Main, Köln sowie München an dem Projekt teil.

In einem ersten Schritt wurde ein Muster-Weiterbildungszertifikat entwickelt, das in allen europäischen Ländern als Vorlage für eine Teilnahmebestätigung dienen soll. Die Angaben auf diesem Muster enthalten sämtliche Informationen, die für die Fortbildungen in den verschiedenen Ländern erforderlich sind. Es ist hier abrufbar.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der RAK München, die eine grenzüberschreitende Veranstaltung außerhalb Deutschlands besuchen, die der Fort- und Weiterbildung dient, sind herzlich dazu aufgerufen, die Veranstalter zu bitten, diesen, durch das Projekt REFOTRA zur Verfügung gestellten, Musternachweis zu verwenden. Weiterführende Informationen finden Sie bei Interesse hier. Zudem können Sie uns bei Fragen oder Rückmeldungen zu grenzüberschreitenden Fortbildungen gerne per E-Mail kontaktieren.