Editorial

Der Fachanwalt – eine Erfolgsstory!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

fast jeder Vierte von Ihnen erfreut sich der Vorteile eines Fachanwaltstitels. Und das völlig zu Recht. Denn diese Qualifikation bietet im Zeitalter zunehmender Spezialisierung die einzigartige Möglichkeit, sich von der Konkurrenz abzuheben. Nur der Fachanwalt bietet Gewähr für „geprüfte Qualität“, weil der Titel von der Rechtsanwaltskammer nur dann verliehen wird, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Es verwundert daher nicht, dass Fachanwälte überdurchschnittliche Umsätze erzielen können.

Das in der BRAO und der FAO angelegte System der Fachanwaltschaft ist eine beispiellose Erfolgsstory. Aktuell gibt es 24 Fachanwaltsbezeichnungen, nachdem zum 01.07.2019 der Fachanwalt für Sportrecht neu dazugekommen ist. Der Erfolg der Fachanwaltschaft wird auch durch die weiterhin positive Entwicklung der Antragszahlen im Gebiet unseres Kammerbezirks untermauert. Seit der Reform des Rechts der Syndikusrechtsanwälte können aus dieser Tätigkeit auch Fälle für einen Fachanwaltsantrag gesammelt werden.

Das angelegte System ist eine beispiellose Erfolgsstory.

Zum 01.01.2019 waren rund 5000 Kolleginnen und Kollegen auch als Fachanwältin bzw. Fachanwalt qualifiziert. Das sind etwas weniger als ein Viertel unserer Mitglieder. Die „Klassiker“, nämlich die Fachanwaltschaften für Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Steuerrecht, stehen nach wie vor hoch im Kurs. Auf diesen Gebieten sind die meisten Fachanwälte qualifiziert. Das schlägt sich auch in den aktuellen Eingangszahlen nieder. Aber auch die neueren Fachanwaltsbezeichnungen holen auf. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Spezialisierung zeichnet sich die Tendenz ab, einen zweiten oder gar dritten Fachanwaltstitel zu beantragen. 

Gute Gründe, der Fachanwaltschaft ein eigenes Schwerpunktheft zu widmen. Sie erhalten in dieser Ausgabe die aktuelle Statistik über die Entwicklung der Fachanwaltschaft in unserem Kammerbezirk, viele praktische Hinweise und wertvolle Tipps, um Fachanwalt werden und bleiben zu können, darüber hinaus aber auch interessante Hintergrundinformationen. So wird unter anderem das Antragsverfahren erläutert, die verschiedenen Fortbildungsmöglichkeiten aufgezeigt und ein neues Fachanwaltstool vorgestellt. Wussten Sie, dass Sie sogar im Ausland Fortbildungen sammeln können? Die Rechtsanwaltskammer München nimmt an einem Projekt zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Fortbildungsnachweisen teil. Details dazu ebenfalls in dieser Ausgabe.

Die künftige Entwicklung der Fachanwaltschaft bleibt spannend.

Die künftige Entwicklung der Fachanwaltschaft bleibt spannend. Herr Kollege Hartmut Scharmer, ein anerkannter Experte auf diesem Gebiet, wagt in unserem Schwerpunktaufsatz einen Blick in die Zukunft.

Wird es weitere Fachanwaltsbezeichnungen geben? Vermutlich ja. Der in der abgelaufenen Periode der Satzungsversammlung nur knapp gescheiterte „Fachanwalt für Opferrecht“ erhält voraussichtlich eine zweite Chance. Forderungen nach einem „Fachanwalt für Datenschutzrecht“ werden laut (Wybitul, Editorial in der NJW-aktuell 26/2019). Ob es so weit kommt, bleibt abzuwarten. Doch eines ist gewiss: Die Erfolgsstory des Fachanwalts wird weitergehen.

Ihr Rechtsanwalt Dr. Frank Remmertz
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht
Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer München sowie Vorsitzender der für Fachanwaltschaften zuständigen Vorstandsabteilung