Meldungen aus der Kammer

Jour Fixe zwischen Vorstand der RAK und der ordentlichen Gerichtsbarkeit am 08.07.2021

Die Rechtsanwaltskammer München trifft sich regelmäßig mit Vertretern der ordentlichen Gerichtsbarkeit, um die Zusammenarbeit von Gerichten, Justizbehörden und Anwaltschaft zu verbessern. An dem Jour Fixe nahmen die Präsidenten Küspert (Bayerischer Verfassungsgerichtshof) und Dr. Heßler (Bayerisches Oberstes Landesgericht), Vizepräsident OLG München Steib, die Präsidentin LG München I Dr. Schmidt, Präsident LG München II Dr. Münzenberg, Präsidentin Amtsgericht München Ehrt, von der Generalstaatsanwaltschaft Ltd. OStA Weith, Leiter StA München I Kornprobst, Leiter StA München II Tacke sowie das Präsidium der RAK München teil.

Themen aus der Anwaltschaft:

Ein Kollege hatte auf lange Bearbeitungszeiten beim Nachlassgericht München hingewiesen sowie darauf, dass aktuell keine Testamente persönlich hinterlegt werden könnten. Die Vertreter der Justiz verwiesen auf eine knappe Personalbesetzung sowie eine Vielzahl von Fehlzeiten, Krankheitszeiten und unbesetzte Stellen. Eine Verschärfung der Situation hat sich aus einer Verdoppelung des Arbeitsanfalls ergeben. Das Gericht versucht, die Situation mit zusätzlichen Mitarbeitern aufzufangen. Die persönliche Abgabe von Testamenten soll ab Mitte Juli 2021 teilweise wieder möglich sein. 

Die gegenseitigen Erfahrungen der Mitarbeiter im Homeoffice, die Organisation der Arbeitsplätze und die Berücksichtigung des Datenschutzes und der Verschwiegenheitsverpflichtung wurden erörtert. 

RA Pohlmann stellte den neuen Anwaltsausweis der Kammer vor. 

Besprochen wurde zudem eine immer wieder bei der Abwicklung von Anwaltskanzleien auftretende Problematik, wenn der verstorbene Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beigeordnet war. Nach übereinstimmender Auffassung endet die Beiordnung im Fall des Todes des früheren Rechtsanwalts, ohne dass es eines förmlichen Aufhebungsbeschlusses durch das Gericht bedarf. Der von der Rechtsanwaltskammer bestellte Abwickler tritt nicht automatisch in die Stellung des bislang beigeordneten, früheren Rechtsanwalts ein. Der Abwickler ist berufsrechtlich nicht verpflichtet, Prozesskostenhilfe-/Verfahrenskostenhilfemandate für den früheren Rechtsanwalt/dessen Erben oder im eigenen Namen fortzuführen.

Im Zusammenhang mit der Einführung eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter wurde bekannt, dass die Arbeiten der Länder-Arbeitsgruppe zur Insolvenzverwalter-Auswahlliste abgeschlossen sind. Die Vertreter der Rechtsanwaltskammer wiesen darauf hin, dass nur bekannt sei, dass die Arbeitsgruppe den Zugang und die Berufsaufsicht über eine zentral bei einer Bundesbehörde geführten Liste regeln wolle. Nunmehr ist offenbar angedacht, die Justiz an den Überlegungen zu beteiligen. Die Vertreter der Justiz wurden über den Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer zur Neuordnung des Berufsrechts der Insolvenzverwalter informiert.

Themen der Justiz:

Die Vertreter der Justiz wiesen auf den sich zunehmend verschärfenden Fachkräftemangel im Assistenzbereich hin und regten an, eine eigene Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten zu initiieren. Aufgrund der Überschneidungen der Ausbildungsberufe der Rechtsanwaltsfachangestellten und der Justizfachangestellten könnten in den Berufsschulen Ausbildungsinhalte für beide Berufe vermittelt werden. Es ist geplant, dass sich Justiz und Anwaltschaft zu diesem Thema weiter austauschen. 

Die Vertreter der Justiz merkten an, dass die Justiz durch die sogenannten „Dieselklagen“ stark belastet werde. Der Zuwachs seit 2018 liege bei 90 % und gehe zu Lasten anderer Verfahren. Die Frage der Justiz, ob im Rahmen von § 43b BRAO gegen die aggressiv wahrgenommene Werbestrategie einzelner Kanzleien vorgegangen werden könne, wurde seitens der Kammer verneint, soweit kein Verstoß gegen UWG vorliegt.


Delegiertenversammlung des VfB am 14.07.2021

Der Präsident des Verbandes Freier Berufe in Bayern (VFB), Michael Schwarz, ist von der Delegiertenversammlung am 14.07.2021 mit großer Mehrheit im Ehrenamt bestätigt worden. Der Zahnarzt aus Bernau/Chiemsee führt den Verband mit 34 Mitgliederorganisationen für weitere vier Jahre und vertritt die Interessen von fast einer Million selbstständigen und angestellten Freiberuflern in Bayern. Die Delegiertenversammlung mit Wahl des Präsidiums fand aufgrund der Pandemie online statt. Die RAK München konnte 14 Delegierte entsenden.


Gemeinsame Präsidiumssitzung der StBK München und der RAK München am 16.09.2021

Am 16.09.2021 fand in den Räumen der Rechtsanwaltskammer München eine gemeinsame Präsidiumssitzung der Steuerberaterkammer München und der Rechtsanwaltskammer München statt. Ziel der regelmäßig stattfindenden Arbeitssitzung ist es, aktuelle berufspolitische Themen zu besprechen und Erfahrungen auszutauschen.

Ein Schwerpunkt war die Geldwäscheaufsicht, für die beide Kammern zuständig sind. Die Präsidien tauschten sich über die jeweils erfolgten Prüfungen und Maßnahmen aus. Besprochen wurden außerdem u. a. die Themen große BRAO-Reform, Onlinezugangsgesetz (OZG), Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) und Beschwerden gegen Steuerberater und Rechtsanwälte. Die Steuerberaterkammer München stellte die Steuerberater Plattform vor. Hierbei handelt es sich um eine eigene digitale Infrastruktur nur für Steuerberater/innen. Neben dem neuen Anwaltsausweis berichtete die Rechtsanwaltskammer München über die Entwicklungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Mitgliederkommunikation.

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