Mitgliederverwaltung

Die häufigsten Fragen an die Kammer
TEXT: Redaktion der RAK München

Wie gebe ich meine Zulassung/Mitgliedschaft zurück?

Hierfür müssen Sie ein Verzichtsformular ausfüllen und per Post oder Fax an die RAK München schicken. Sie erhalten dann einen Widerrufsbescheid mit Empfangsbekenntnis. Sobald das Empfangsbekenntnis mit dem Verzicht auf den Rechtsbehelf eingegangen ist, endet Ihre Zulassung. 

Welche Unterlagen muss ich bei einer Nebentätigkeit einreichen? 

  • Kopie des Anstellungsvertrages
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Bei unselbstständiger Tätigkeit: Unwiderrufliche Einverständnis- und Freistellungserklärung des Arbeitgebers. (Wortlaut kann dem Merkblatt entnommen werden)
  • Erklärung der Kanzleipflicht (Besetzung, Erreichbarkeit, Kanzleischild)
  • Erklärung, dass Sie bei Ihrer Angestelltentätigkeit Dritten – einschließlich Kunden oder Mitarbeitern – keinen Rechtsrat zu erteilen haben
  • Erklärung, dass Sie bei Ihrer Angestelltentätigkeit nicht kaufmännisch-akquisitorisch tätig sind
  • Evtl. Handelsregisterauszug

Weitere Informationen zu Nebentätigkeiten finden Sie auf unserem Merkblatt zur Vereinbarkeitsprüfung auf unserer Website.

Was muss veranlasst werden, wenn eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Richter, Beamte auf Probe) gem. § 47 Abs. 1 S. 1 BRAO aufgenommen wird? 

  • Hierfür ist zunächst eine formlose Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer München mit Übersendung der Ernennungsurkunde bzw. Nachweis erforderlich.
  • Folge einer vorübergehenden Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist in der Regel, dass der Beruf des Rechtsanwalts nicht weiter ausgeübt werden darf. Die weitere Ausübung des Anwaltsberufs ist nur in engen Grenzen möglich, z. B. dann, wenn der Anwalt im öffentlichen Dienst keinerlei hoheitlichen Aufgaben wahrnimmt.

Wie werde ich in die Liste der Rechtsreferendarausbilder aufgenommen?

  • Sie müssen hierfür formlos eine E-Mail an die Rechtsanwaltskammer München schicken, dass Sie in die Liste der Rechtsreferendarausbilder eingetragen werden möchten.
  • Es können nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als natürliche Person, jedoch keine Kanzleien aufgenommen werden.
  • Nach Prüfung der Voraussetzungen erhalten Sie eine Bestätigung der RAK München.

Was muss ich tun, wenn ich meine Kanzlei in einen anderen OLG-Bezirk verlege?

Bitte teilen Sie uns die Verlegung Ihres Kanzleisitzes kurz mit und stellen Sie bei der für den neuen Kanzleisitz zuständigen Rechtsanwaltskammer einen Aufnahmeantrag gemäß § 27 Abs. 3 BRAO. Die meisten Rechtsanwaltskammern stellen für den Aufnahmeantrag ein Formular auf ihrer Website zur Verfügung.

Bildquellen: nerosu/iStock, nicomenijes/iStock