In diesem Beitrag stellen wir Ihnen einen Auszug unserer zusätzlichen Unterstützungsleistungen vor:
Ausweis für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Die rund 22.500 Rechtsanwälte, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München sind, erhalten auf Antrag einen Rechtsanwaltsausweis, der direkt im Mitgliederbereich bestellt werden kann.
beA
Jede Rechtsanwältin bzw. jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist verpflichtet, zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz, mit Notaren und untereinander ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) einzurichten und zu unterhalten. Ab dem 01.01.2022 muss die Anwaltschaft das beA auch aktiv nutzen; d. h. ab diesem Zeitpunkt können Dokumente bei Gericht nur noch elektronisch über das beA eingereicht werden.
Die Rechtsanwaltskammer München bietet auf ihrer Website umfangreiche Informationen zum beA, zur Bestellung der beA-Karte und Erläuterungen zur praktischen Anwendung.
Insbesondere ermöglicht die Rechtsanwaltskammer ihren Mitgliedern auch kostenlos das sogenannte Kammerident-Verfahren, sofern eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt eine beA-Karte Signatur bestellt haben.
Nach dem Signaturgesetz sind qualifizierte elektronische Signaturen an besondere Sicherheitsstandards gebunden, u. a. an ein gesondertes Identifizierungsverfahren, in dem eine neutrale Instanz die Identität desjenigen prüft und bestätigt, der ein Signaturzertifikat beantragt hat. Die Rechtsanwaltskammer München bietet ihren Mitgliedern diesen Service der individuellen Identifizierung an.
Ein Termin hierfür kann unter der Telefonnummer 089/53 29 44-0 oder per E-Mail an info@rak-m.de vereinbart werden.
Corona
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 stellt die Rechtsanwaltskammer München aktuelle Informationen auf einer eigens eingerichteten Unterseite ihrer Website bereit. Dort sind Informationen zur Überbrückungshilfe, zum Kanzleibetrieb, zur Justiz und den Justizvollzugsanstalten und zum Betrieb der Kammer zu finden. Neben der Rechtsprechungsübersicht der BRAK ist auch ein Schwarzes Brett mit diversen Angeboten und Gesuchen verortet.
In zahlreichen Sondernewslettern informiert die Kammer ihre Mitglieder über die aktuellen Entwicklungen in der Pandemie.
Datenschutz
Am 25.05.2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Die hierin enthaltenen Regelungen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten sind auch von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im Rahmen ihrer anwaltlichen Tätigkeit zu beachten. Auf ihrer Website stellt die Rechtsanwaltskammer München nicht nur ein Erste-Hilfe-Paket zur Verfügung, sondern auch zahlreiche Muster und Informationen zum Datenschutz in der Kanzlei.
Existenzgründung
Einen Meilenstein im Berufsleben stellt die Existenzgründung dar. Wer sich als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin selbstständig machen möchte, steht oft vor vielen Fragen und Problemen. Die Rechtsanwaltskammer München bietet auf ihrer Website Antworten, Tipps und zahlreiche Hinweise zu Fördermöglichkeiten und möglichen Beratungsleistungen.
An erster Stelle steht hier der von der Agentur für Arbeit gewährte Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß §§ 57, 58 SGB III. Anspruchsvoraussetzungen sind unter anderem, dass Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachgewiesen wird. Zum Nachweis der Tragfähigkeit ist der Agentur für Arbeit in diesem Zusammenhang die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Diese Aufgabe übernimmt kostenlos die Rechtsanwaltskammer München.
Die Rechtsanwaltskammer München bietet auf ihrer Homepage umfangreiche Informationen zum Erstellen eines Businessplans.
Fortbildungsnachweise online einreichen
Über das Fachanwaltsportal können Fachanwältinnen und Fachanwälte bequem ihre Fortbildungsnachweise nach § 15 FAO einreichen. Zudem können sie jederzeit einsehen, wie viele Fortbildungsstunden sie bereits nachgewiesen haben.
Zum Fachanwaltsportal gelangen Sie hier.
GwG-Vorlagen
Zum Thema Geldwäsche gibt es auf der Website der RAK München eine eigene Unterseite, auf der Mitglieder spezifische Informationen und Dokumente zur Geldwäscheprävention sowie zur Geldwäscheaufsicht abrufen können. Mit diesem Serviceangebot erhalten Anwältinnen und Anwälte schnell und übersichtlich Hintergrundinformationen.
Unter Geldwäscheprävention findet sich neben Hinweisen zu Aktuellem aus der Rechtsprechung und wichtigen Bekanntmachungen ein Bereich mit Formularen und Downloads, die heruntergeladen werden können. Regelmäßig werden die aktuellen Auslegungs- und Anwendungshinweise veröffentlicht, es gibt eine Übersicht zu den Regelungen des GwG sowie verschiedene Risikoanalysen. Unter den Formularen kann auch ein Muster für eine Risikoanalyse abgerufen werden. Merkblätter für Mandanten oder zum Meldeverfahren sollen Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit erleichtern. Auch stehen verschiedene Dokumentationsbögen zum Download bereit. Zudem finden Nutzerinnen und Nutzer unter den Downloads FAQs zur Verpflichtetenerhebung sowie die Fragebögen zur Erfassung und Prüfung der Verpflichteten aus dem vergangenen Jahr.
Jour Dienst Berufsrecht
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München bietet jeden Mittwochnachmittag eine telefonische Beratung zu berufsrechtlichen Fragen an. Die telefonische Beratung wird abwechselnd von den Mitgliedern des Vorstandes durchgeführt. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr berufsrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Bitte halten Sie hierzu Ihre Mitgliedsnummer bereit.
Die Telefonnummer lautet: 089/53 29 44-55.
Jour Dienst Gebührenrecht
Bei Bedarf können sich Mitglieder jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr für eine Beratung bei gebührenrechtlichen Problemen an die Telefon-Hotline wenden.
Die Telefonnummer hierfür lautet 089/53 29 44-55.
Während der Sprechzeiten steht Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie hat als Bürovorsteherin viele Jahre praktische Erfahrung vorzuweisen, ist (Mit-) Autorin verschiedener Lehrbücher und Referentin zahlreicher Seminare zum Thema Gebührenrecht.
Weitere Informationen zu den Jour-Diensten sind auf der Website der RAK München zu finden.
Kammer-ABC
Auf der Website der Rechtsanwaltskammer München finden Mitglieder das sogenannte „Kammer-ABC“ mit vielfältigen Informationen zu ihrer Kammer. In alphabetischer Sortierung sind Schlagworte zu sämtlichen Themen angeführt, die die Kammer betreffen sowie allgemeine Hinweise zu ihren Aufgaben und Bereichen. Auch finden sich darin wichtige Begriffserklärungen. Von A wie Abteilungen oder Anwaltsausweis über E wie elektronischer Rechtsverkehr oder einheitliche Ansprechpartner bis hin zu Z wie Zulassung und Mitgliedschaft.
Hier gelangen Sie zu unserem Kammer-ABC.
Seminare
Um über die laufenden Entwicklungen informiert zu sein, sind Fortbildungsveranstaltungen unerlässlich. Die Rechtanwaltskammer München bietet ihren Mitgliedern sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlreiche Fortbildungen zu einem breiten Themenspektrum an. So finden sich im Seminarportal der Kammer Seminare zu juristischen Fachgebieten von A wie Arbeitsrecht bis V wie Versicherungsrecht. Auch bietet die Kammer Seminare zum beA an. Veranstaltungen wie beispielsweise „Verhandeln für (junge) Syndikusrechtsanwälte“, „Umsatzsteuer in Corona-Zeiten“, „Künstlersozialabgabe“ oder „Schwierige Mitarbeitergespräche souverän und erfolgreich führen“ zeugen von der Vielfalt des Angebots.
Turnusmäßig finden „Einführungsveranstaltungen für Junge Anwälte“ und gemeinsame Veranstaltungen mit der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg sowie Kooperationsveranstaltungen mit dem OLG München und dem DAI statt.
Syndikuszulassungsverfahren - Einreichung von Originalarbeitsverträgen
Im Rahmen des Antrags auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt sind der Arbeitsvertrag sowie sämtliche Ergänzungs-/Änderungsvereinbarungen entweder im Original oder in notariell beglaubigter Abschrift einzureichen (§ 46a Abs. 3 BRAO). Die Rechtsanwaltskammer München bietet Antragstellern an, die Originale persönlich in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer vorzulegen. Die Rechtsanwaltskammer fertigt eine Kopie der Unterlagen und vermerkt im Anschluss, dass die Unterlagen im Original vorlagen.
Ein Termin hierfür kann unter der Telefonnummer 089/53 29 44-387 oder per E-Mail unter syndikus@rak-m.de vereinbart werden.
Unterstützungsfonds
Sollte sich ein Mitglied einmal in einer finanziellen Notlage befinden, kann die Kammer unterstützend eingreifen. Gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 3 BRAO unterhält die Rechtsanwaltskammer München eine Nothilfeeinrichtung. Damit unterstützt sie Kolleginnen und Kollegen, die unverschuldet bzw. durch Krankheit in wirtschaftliche Not geraten sind, sowie deren Angehörige. Die Betroffenen können einerseits langfristig finanziell unterstützt werden. Andererseits kann in manchen Fällen bereits eine einmalige Unterstützung helfen. Im Rahmen der Nothilfe wird den Bedürftigen mit kleineren und – wo es notwendig ist – mit größeren Beträgen geholfen.
Im Jahr 2020 unterstützte die Nothilfe insgesamt 14 Kammermitglieder und Hinterbliebene, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen hilfsbedürftig waren, mit einmaligen Zahlungen und/oder laufenden Zuwendungen bis zu monatlich EUR 700,00. Im Jahr 2020 wurden insgesamt EUR 78.658,42 an laufender Unterstützung sowie einmaligen Zahlungen gewährt. Darüber hinaus wurden Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 2.100,00 vergeben.
Neben der finanziellen Unterstützung bietet die RAK München auch Hilfe durch Vermittlung von Beratungsleistungen an.
Vermittlung durch die Rechtsanwaltskammer
Bei Auseinandersetzungen unter Mitgliedern der Kammer bietet der Vorstand entsprechend der Regelung in § 73 Abs. 2 Nr. 2 BRAO Vermittlungsgespräche an. In Absprache mit den Beteiligten nimmt sich entweder ein Mitglied des Vorstands oder ein Geschäftsführer des Falls an.
Vielfältige Informationen hierzu finden sich wiederum auf unserer Website.
Vollmachtsdatenbank
Die Rechtsanwaltskammer München ermöglicht ihren Mitgliedern die Nutzung der Vollmachtsdatenbank. Teilnehmende Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können mit der Vollmachtsdatenbank die Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit sind Sie als steuerlicher Berater in der Lage, die Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über Ihre eingesetzte Einkommensteuersoftware abzurufen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website.
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