Gemäß § 5 Abs. 1 GwG haben Verpflichtete die Informationen, die auf Grundlage der nationalen Risikoanalyse zur Verfügung gestellt werden, im Rahmen ihrer eigenen Risikoanalyse zu berücksichtigen.
Das Bundesinnenministerium hat nunmehr ergänzend zur Ersten Nationalen Risikoanalyse zwei sektorale Risikoanalysen veröffentlicht.
Die „Sektorale Risikoanalyse Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen in Deutschland“ beleuchtet die Anfälligkeit entsprechender Organisationen, die in Deutschland vor allem in Form von Vereinen und Stiftungen vertreten sind, für die Zwecke der Terrorismusfinanzierung. Es werden typische Missbrauchs-Szenarien herausgearbeitet. Darüber hinaus wird untersucht, durch welche Maßnahmen die identifizierten Risiken eingedämmt werden können.
Die „Sektorspezifische Risikoanalyse 2020 zur Risikobewertung möglicher spezifischer Anfälligkeiten juristischer Personen und sonstiger Rechtsgestaltungen für den Missbrauch zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungszwecken in Deutschland“ untersucht die Missbrauchsrisiken der in Deutschland verbreitetsten juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen sowohl im Hinblick auf Terrorismusfinanzierung als auch im Hinblick auf Geldwäsche. In diesem Zusammenhang werden die jeweiligen Gründungsvoraussetzungen dargestellt und vor dem Hintergrund des zu beurteilenden Risikos analysiert. Abschließend wird die Missbrauchsgefahr in einer Risikomatrix bewertet.
Beide Risikoanalysen sind – ebenso wie die erste Nationale Risikoanalyse – auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums auch in englischer Sprache abrufbar.