Telefonzentrale

Die häufigsten Fragen an die Kammer
TEXT: Redaktion der RAK München

Wie sind die Telefon- und Öffnungszeiten bei der Kammer?

Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr telefonisch zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen COVID-19-Infektionslage werden alle Besucherinnen und Besucher gebeten, vor einem Besuch der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München einen Termin zu vereinbaren.

Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?

Ihre Mitgliedsnummer finden Sie auf Ihrem Anwaltsausweis oder dem letzten Beitragsbescheid der Rechtsanwaltskammer München.

Wo finde ich die beA-Safe-ID?

Die Safe-ID, die Sie für die Bestellung der beA-Karte und somit die Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs benötigen, finden Sie in unserem Anwalts- und Mitgliederverzeichnis.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Zulassungsantrages?

Die Bearbeitungsdauer für einen Zulassungsantrag hängt von mehreren Komponenten ab, da die Rechtsanwaltskammer neben den Zugangsvoraussetzungen des § 4 BRAO (idR Befähigung zum Richteramt) auch prüfen muss, ob Versagungsgründe (z. B. strafrechtliche Verurteilungen, die zu einer Unwürdigkeit führen, oder Vermögensverfall) vorliegen. Darüber hinaus kann eine Zulassung auch erst erfolgen, wenn ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorliegt. 

Wie und wo erhalte ich den Antrag zum Anwaltsausweis?

Der Antrag auf Ausstellung eines Anwaltsausweises kann jederzeit und einfach in unserem Mitgliederbereich gestellt werden. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen zum Ablauf des Bestellprozesses.

Bildquelle: nerosu/iStock