München bleibt Gerichtsstandort
Teilverlegung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach Ansbach
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, Joachim Herrmann, bestätigt die Teilverlagerung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach Ansbach. Der Sitz des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und die überwiegende Zahl der Senate verbleiben in München.
Im Schreiben der Staatskanzlei vom 16.07.2021 heißt es: „Die bislang vorgenommenen Behördenverlagerungen sind ein Erfolgsrezept, das mit den nun beschlossenen Projekten konsequent fortgeführt wird.“ So werde der Verfassungsauftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Lands sehr ernst genommen. Behördenverlagerungen seien nicht nur ein zentrales Instrument zur Stärkung strukturschwacher Räume in Bayern, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Ballungsräume. Zugleich werde der Standort Ansbach mit der Gewinnung weiterer Senate des Verwaltungsgerichtshofs im Cluster „Verwaltung und Recht“ gestärkt, während der Gerichtsstandort München weiter attraktiv bleibt und dennoch entlastet wird.
Hintergrund der Teilverlagerung sind die Pläne von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, der ungleichen strukturellen Entwicklung in Bayern etwas entgegenzusetzen. Stark wachsende Ballungsräume sollen entlastet, schrumpfende Regionen gefördert werden.
Die Rechtsanwaltskammer München hatte im Februar 2020 ihre Bedenken hinsichtlich einer kompletten Verlagerung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach Ansbach geäußert.
In einem Schreiben von Februar 2020 an Ministerpräsident Dr. Markus Söder schreibt die Rechtsanwaltskammer München: „Ein solcher Umzug schwächt den Zugang zum Recht und erschwert die Durchsetzung der Rechte vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.“ So der Wortlaut im Schreiben des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer München, Michael Then. Auch sei es ein schlechtes politisches Signal, ein Obergericht, das zahlreichen Besucherverkehr hat, aus der Landeshauptstadt in eine nur eingeschränkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbare bayerische Stadt zu verlegen.
Mit der Teilverlegung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach Ansbach und dem Verbleib des Sitzes des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seiner Senate in München werden nun die Bedürfnisse beider Standorte berücksichtigt: Als strukturschwacher Raum wird Ansbach gestärkt, während München als Sitz des Gerichts mit vielen Senaten bleibt.
70 Jahre Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht feierte am 28.09.2021 seinen 70. Geburtstag. Anlässlich des Jubiläums möchte das Bundesverfassungsgericht alle Bürgerinnen und Bürger einladen, das höchste deutsche Gericht näher kennenzulernen.
Trotz pandemiebedingter Einschränkungen will das Bundesverfassungsgericht bundesweit mit möglichst vielen Bürgern in Kontakt treten. Dazu sind Veranstaltungen vor Ort, wie z. B. in Event-Cubes auf dem Marktplatz in Karlsruhe oder auf der Einheits-Expo in Halle, aber auch digitale Formate geplant.
Am Gerichtsgebäude im Schlossbezirk in Karlsruhe werden mit einem LED-Schriftband die wichtigsten Entscheidungen der letzten 70 Jahre zitiert, Filme geben Einblick in die Geschichte und das Innenleben des Gerichts und der Instagram-Account "bundesverfassungsgericht" startet.
Auch an Schulen ist das Gericht präsent, durch Wettbewerbe und die Richterinnen und Richter sprechen online über Themen wie Hass im Netz, Asylrecht, Menschenwürde und Europa.
Weitere Informationen sind auf der Website des Bundesverfassungsgerichts zu finden.
Jahresbericht 2020 des Gerichtshofs der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seinen Jahresbericht 2020 vorgelegt. Darin gibt der Gerichtshof einen allgemeinen Überblick über das Jahr 2020, seine Rechtssprechungstätigkeit mit den wichtigsten Urteilen des vergangenen Jahres sowie einen Einblick in das Jahr, in dem die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie eine Herausforderung darstellten, die Kontinuität des öffentlichen Dienstes der europäischen Justiz sicherzustellen.
Bildquelle: kontrastDesign/iStock