Berufsbildung

Die häufigsten Fragen an die Kammer
TEXT: Redaktion der RAK München

Wir möchten zum Schuljahresbeginn eine neue Auszubildende einstellen und hätten hierzu gerne einen Ausbildungsvertrag. Wie können wir diesen beantragen?

Einen Antrag braucht es nicht. Unseren Berufsausbildungsvertrag finden Sie auf unserer Website, sodass Sie diesen bequem digital ausfüllen können. DATEV stellt uns hierzu den Online-Vertrag zur Verfügung. Sie müssen sich lediglich einmalig bei DATEV registrieren und werden danach durch das Menü geführt. Wenn Sie den Ausbildungsvertrag ausgefüllt haben, klicken Sie auf das Feld „Prüfen, Übermitteln und Drucken“. Der ausgefüllte Vertrag muss von Ihnen anschließend zweifach ausgedruckt, von beiden Parteien unterschrieben und an uns übersandt werden.

Im Anschluss erhalten Sie in der Fußnote des jeweiligen Vertrages einen Code. Mit diesem Code tragen wir den Ausbildungsvertrag bei uns ein und Sie erhalten eine Nachricht, dass der Ausbildungsvertrag soeben bei uns eingetragen wurde. Nach Eintragung der Ausbildungsverträge in unserem Verzeichnis, erhalten Sie beide Verträge von unserer Berufsausbildungsbeauftragten unterschrieben und gesiegelt wieder zurück.

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist bis zu 12 Monaten möglich.

Meine Auszubildende möchte ihre Ausbildungszeit verkürzen, was muss hierzu beachtet werden, welche Voraussetzungen muss sie erfüllen?

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit aufgrund schulischer oder beruflicher Vorbildung ist bis zu 12 Monaten möglich. Voraussetzung ist hierfür, dass Ihre Auszubildende Abitur, Fachabitur oder eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung vorweisen kann. Wir benötigen hierzu einen formlosen Antrag auf Verkürzung sowie eine Kopie des Abiturzeugnisses bzw. der abgeschlossenen Berufsausbildung. Von der Verkürzung zu unterscheiden ist die vorzeitige Zulassung. Eine vorzeitige Zulassung um bis zu sechs Monaten kann unabhängig von der schulischen oder beruflichen Vorbildung von der Auszubildenden beantragt werden, wenn sie eine gute Zwischenprüfung mit einem Notendurchschnitt von 2,0 erreicht hat und sowohl der Ausbilder als auch die Berufsschulen dies bestätigen als auch befürworten.

Meine Auszubildende hat leider die Prüfung nicht bestanden, wie geht es jetzt weiter?

Zusammen mit Ihrer Auszubildenden müssen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung bis zur nächstmöglichen Abschlussprüfung stellen, welcher von beiden Seiten unterschrieben werden muss. Die nächstmögliche Abschlussprüfung findet jeweils ein halbes Jahr später statt. Ihre Auszubildende ist für die nächstmögliche Abschlussprüfung automatisch vermerkt und erhält zur gegebenen Zeit die entsprechenden Anmeldeunterlagen an ihre Privatadresse von uns per Post zugesandt.

Wann genau ist die Ausbildungszeit beendet?

Die Ausbildungszeit ist mit Bestehen der Abschlussprüfung beendet. Eine Prüfungsbescheinigung zur bestandenen Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden unmittelbar nach der Notenkonferenz der zuständigen Prüfungsausschüsse übersandt. Sobald der Auszubildende seine Prüfungsbescheinigung in den Händen hält, ist die Ausbildungszeit beendet.

Was ist bei minderjährigen Auszubildenden zu beachten?

Minderjährige Auszubildende sind noch nicht voll geschäftsfähig. Hier sind also bei allen einwilligungspflichtigen Themen wie z. B. dem Vertragsschluss die gesetzlichen Vertreter mit einzubeziehen. Aber auch im Alltag gelten Besonderheiten. So gilt bei der Anstellung eines minderjährigen Auszubildenden nicht das Arbeitsschutzgesetz, sondern das Jugendarbeitsschutzgesetz. Eine Besonderheit ist dann z. B., dass vor Arbeitsantritt eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren erforderlich ist. Diese muss zusammen mit den beiden Berufsausbildungsverträgen der Kammer vorgelegt werden (s. § 35 BBiG). Etwa ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Jugendliche einer ärztlichen Nachuntersuchung (§ 35 JArbSchG) zu unterziehen. Auch diese ist der Kammer vorzulegen. Die Vorlagen hierzu erhalten die Auszubildenden von ihrer zuletzt besuchten Schule.

Wo finde ich Ansprechpartner bei weiteren Fragen?

Die Rechtsanwaltskammer hat eine Ausbildungsabteilung, in der Ihnen fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen zur Seite stehen. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage.

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