Vorstandssitzung Juli 2020 (Präsenzsitzung)
Bericht
RA Then berichtete u. a. aus der Präsidiumssitzung vom 02.07.2020. Gegenstand der Sitzung waren insbesondere folgende Themen: Zulassungs- und Widerrufssachen, der Unterstützungsfonds, eine Unterlassungsklage in RDG-Sachen, Geldwäschethemen sowie der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften.
Bericht des Schatzmeisters
RA Pohlmann erstattete den Bericht des Schatzmeisters für das zweite Quartal 2020. Die Gewährung von Darlehen im Rahmen des „Corona-Soforthilfen-Programms“ wurde zwischenzeitlich eingestellt. Entsprechende Schreiben an die betroffenen Antragsteller nebst ausführlicher Begründung, seien bereits versandt worden. Die Antragsteller wurden jedoch auf die bestehende Möglichkeit der Zuschussgewährung und die Überbrückungshilfe hingewiesen.
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
RA Then wies hierzu darauf hin, dass der Referentenentwurf zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften auch zahlreiche Änderungen des anwaltlichen Berufsrechts enthalte, von denen die regionalen Rechtsanwaltskammern betroffen seien. RAin Doppler erläuterte die durch den Referentenentwurf wesentlichen geplanten Änderungen der BRAO und zeigte auf, welche Änderungen sich in der Arbeit der Kammer ergeben. Der Vorstand diskutierte im Anschluss über die Inhalte und fasste mehrere Beschlüsse.
Der Vorstand fasste Beschluss darüber, dass die Einführung eines Sanktionensystems bei Verstößen gegen § 76 BRAO nicht in die Stellungnahme des Vorstandes zu dem Referentenentwurf aufgenommen wird.
Der Vorschlag, alle im Vorstand behandelten Angelegenheiten, die nicht die standesrechtliche Aufsicht betreffen, von der Verschwiegenheit nach § 76 BRAO auszunehmen, wurde abgelehnt. Eine Aufnahme in die Stellungnahme zum Referentenentwurf erfolgte insoweit nicht.
Der Vorschlag, die Stimmenzahl der einzelnen Rechtsanwaltskammern entsprechend der Mitgliederzahl einer Kammer in § 190 Abs. 1 BRAO anzupassen, wurde angenommen. Der Beschluss wurde mit in die Stellungnahme der Kammer München zu dem Referentenentwurf aufgenommen.
Geldwäsche
RA Pohlmann berichtete zu der im Juli 2020 erschienenen 4. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG). Die 4. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise wurde durch den Vorstand einstimmig angenommen.
Pflicht zur Unterhaltung von Anderkonten
Ausgehend von Anfragen der Generalstaatsanwaltschaft München vom 21.01.2020 und des Anwaltsgerichts München vom 21.04.2020 stellte RA Then die Frage zur Diskussion, ob jeder Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet sei, ein Anderkonto zu unterhalten, da § 4 Abs. 1 S. 1 BORA dies nur zur „Verwaltung von Fremdgeldern“ verlange. Zu den unterschiedlichen Auffassungen in der Literatur wird auf den Vermerk zur „Anderkontoführungspflicht eines Rechtsanwaltes gem. §§ 43a Abs. 5 BRAO, 4 Abs. 1 BORA“ verwiesen. RA Then stellte die Frage, ob Rechtsanwälte zur Führung eines Anderkontos verpflichtet sein sollten, zur Diskussion. Im Rahmen eines Meinungsbildes des Vorstandes wurde eine solche Pflicht einstimmig abgelehnt.
Vorstandssitzung September (Präsenzsitzung)
Bericht
RA Then berichtete aus der Präsidiumssitzung vom 07.09.2020. Themen waren insbesondere Zulassungen und Widerrufe, Geldwäsche, insbesondere Einleitung von OWi-Verfahren, die Kammerversammlung sowie die Themen der diesjährigen BRAK-Hauptversammlung.
Kammerversammlung 2020
RA Then stellte unter Verweis auf das COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern die damit eingeräumten Möglichkeiten zur schriftlichen Beschlussfassung, die Modalitäten für die diesjährige Kammerversammlung vor. Da im Hinblick auf die Corona Pandemie die aktuelle Situation für die Abhaltung einer Kammerversammlung in Präsenzform zu instabil war, wurde beschlossen, dass die Rechtsanwaltskammer München von den Ausnahmevorschriften des COVID-19-Gesetzes Gebrauch macht. Die Beschlüsse der Kammerversammlung werden im Wege der schriftlichen Abstimmung voraussichtlich im Zeitraum 30.11.2020-15.12.2020, gefasst. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fristen für etwaige Anträge analog zu den Bestimmungen einer ordentlichen Kammerversammlung laufen.
RAin Doppler ergänzte, dass sowohl die Einladungen als auch personalisierte Stimmzettel über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versendet werden. Ein diesbezüglicher Hinweis für die Mitglieder ist im kommenden Mitteilungsblatt vorgesehen.
RAin Wolf regte an, vorab etwa durch ein kurzes Video für die Teilnahme an der Kammerversammlung im Beschlussweg zu werben und so auch auf dem mündlichen Weg entsprechende Informationen zu publizieren, da sich die Akzeptanz für eine schriftliche Abstimmung so möglicherweise erhöhen ließe.
Thesenpapier der Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Zivilprozesses
RA Then führte in die Thematik ein. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des BGH schlagen in einem Thesenpapier eine weitreichende Modernisierung und Digitalisierung des Zivilprozesses vor. Die sinnvolle Nutzung technischer Möglichkeiten soll gefördert und Gerichtsverfahren sollen bürgerfreundlicher, effizienter und ressourcenschonender gestaltet werden.
Es wird festgehalten, dass die Geschäftsstelle eine entsprechende Stellungnahme zum vorgestellten Thesenpapier fertigt und dem Vorstand zur Kenntnisnahme zuleitet.
Berufung des Verwaltungsrats der BRAStV für die Amtsperiode 2021/2024
Es wurden ein neues Mitglied und einige bestehende Mitglieder in den Verwaltungsrat wieder bzw. erneut benannt.
Benennung von Delegierten für den Verband freier Berufe
Die für die Delegiertenversammlung vorgeschlagenen Kolleginnen und Kollegen werden als Delegierte für den Verband freier Berufe e. V. benannt.
Vorstandssitzung Oktober 2020 (als Videokonferenz)
Bericht
RA Then berichtete aus der Präsidiumssitzung vom 08.10.2020. Gegenstand der Sitzung waren u. a. folgende Themen: Zulassungs- und Widerrufssachen, Unterstützungsfonds, RDG-Sachen sowie die ERGO Rechtsschutz-Leistungs AG.
RA Then gab einen kurzen Überblick über die auf der 159. BRAK-Hauptversammlung in Kiel erörterten Themen. Diskutiert wurde vor allem über das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021, das Positionspapier der BRAK zur Sicherung des Rechtsstaats, sowie Digitalisierung und Zugang zum Recht. Das Präsidium der BRAK hat auf Basis der geführten Diskussionen ein Positionspapier erarbeitet. Dieses soll an die politisch Verantwortlichen übermittelt werden.
Bericht des Schatzmeisters
RA Pohlmann erstattete den Bericht des Schatzmeisters für das dritte Quartal 2020. Einzelne Posten wurden ausführlich erörtert.
Kammerversammlung 2020
RA Then berichtete über die Anträge des Vorstandes zur Änderung der Geschäftsordnung, der Beitrags- und sowie der Gebührenordnung. RAin Schwärzer stellte die Geschäftsordnung, die Beitrags- und Gebührenordnung mit den geplanten Änderungen vor. RA Then ergänzte, dass betreffend die Gebührenordnung bereits eine Evaluation vorgenommen worden sei, um die Adäquanz der Gebühren überprüfen zu können. Nach einer Diskussion sprach sich der Vorstand mehrheitlich für eine Änderung des § 5 Nr. 1 der Geschäftsordnung wie folgt aus:
Ort und Zeit einer ordentlichen Kammerversammlung sind spätestens acht Wochen vorher bekannt zu geben mit der Aufforderung, Anträge zur Tagesordnung spätestens fünf Wochen vor der Kammerversammlung in Textform (§ 126b BGB) an den Kammervorstand zu richten. Anträge zur Tagesordnung können am Tag des Fristablaufes bis 12 Uhr bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München eingereicht werden.
Zur Regelung in Art. 2 Nr. 4 Gebührenordnung holte RA Then das Meinungsbild des Vorstands für die zuletzt vorgeschlagene Änderung der Gebührenordnung sowie für die weiteren vorgestellten Änderungen der Gebührenordnung ein. Der Vorstand stimmte dafür. RA Then merkte an, dass die Angelegenheit nochmals im Umlaufverfahren beschlossen wird.
Hinsichtlich der Anträge zur Änderung der Wahlordnung der RAK stellte RAin Krafft die geplanten Änderungen der Wahlordnung der RAK vor. Nach einer Diskussion holte RA Then das Meinungsbild des Vorstands zur Änderung des § 19 der Wahlordnung, entsprechend dem Vorschlag von RA Dr. Siegmund, sowie den weiteren vorgestellten Änderungen der Wahlordnung ein. Der Vorstand stimmte mehrheitlich dafür.
Abschließend stellte RA Then die Anträge von Mitgliedern vor, über die von der Kammerversammlung 2020 in Form der schriftlichen Abstimmung zu beschließen ist.
Anwaltsrichterwahl
RA Dr. Endter berichtete über die in der Vorstandssitzung im Juli 2020 gegründete Arbeitsgruppe „Anwaltsrichterwahlen“ (RA Then, RA Dr. Weckbach, RAin Werts, RA Dr. Endter, RAin Doppler). Diese hat ein Konzept für das Verfahren zur Festlegung der Vorschläge für die Anwaltsrichter entwickelt. Die Arbeitsgruppe sprach sich dafür aus, eine eigene Vorstandsabteilung zu gründen und diese mit der Entscheidung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu betrauen.
Nach einer Diskussion bat RA Then um Abgabe eines Meinungsbildes durch den Vorstand, zu der Frage, ob eine eigene Vorstandsabteilung gegründet werden soll, auf die die Entscheidung über die Festlegung der Vorschlagsliste gegenüber dem Staatsministerium der Justiz übertragen wird, oder ob eine bereits bestehende Berufsrechtsabteilung mit der Aufgabe betraut werden soll. Der Vorstand stimmte für die Übertragung der Aufgaben an eine eigene Abteilung.