Die bayerische Justiz eröffnet seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des Elektronischen Rechtsverkehrs. Während der Stufe 1 wurden elektronische Dokumente nur entgegengenommen. Mit dem Eintritt in Stufe 2 versenden Gerichte nunmehr auch elektronische Dokumente.
In der folgenden Liste finden Sie alle Gerichte, die bereits in Stufe 2 des Elektronischen Rechtsverkehrs in Bayern eingetreten sind:
Die grün markierten Gerichte wurden neu in die Liste aufgenommen.
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