Datenpflege im beA

TEXT: beA-Newsletter Ausgabe 14/2020 vom 05.11.2020

Das beA bietet für Sie als Anwender vielfach die Möglichkeit, bestimmte Funktionen, Rechte und Daten selbst einzurichten, zu bearbeiten und zu verwalten. Manche Änderungen können jedoch nicht ausschließlich vom Postfachinhaber selbst vorgenommen werden, sondern nur unter Beteiligung Dritter wie etwa der zuständigen regionalen Rechtsanwaltskammer oder dem Support. Im Folgenden soll ein Überblick über wesentliche Möglichkeiten der Einrichtung, Änderung und Verwaltung von Funktionen sowie der Datenpflege gegeben werden. Im Rahmen dieser Änderungsmöglichkeiten, die der Postfachinhaber selbst vornehmen kann, besteht häufig die Option, Einstellungen noch detaillierter vorzunehmen.

Änderungen, die durch den Postfachinhaber selbst vorgenommen werden können und die Sie unter Einstellungen/Profilverwaltung und/oder Einstellungen/Postfachverwaltung wiederfinden:

  • Änderung der Sicherheitsfrage, s. dazu beA-Newsletter 22/17
  • Anlegen und Verwalten weiterer Sicherheitstoken, s. dazu beA-Newsletter 19/2018
  • Fremdsprachenkenntnisse und Tätigkeitsschwerpunkte im Rahmen der Verzeichnisdatenpflege, s. dazu beA-Newsletter 11/2020  
  • Unter Persönliche Benachrichtigung und unter Eingangsbenachrichtigungen kann die alternative E-Mail-Adresse eingerichtet und geändert werden, an die eine Benachrichtigungsnachricht im Falle des Eingangs einer beA-Nachricht gesendet wird, s. dazu beA-Newsletter 7/2019
  • Rechte vergeben und Mitarbeiter anlegen, s. dazu beA-Newsletter 10/2017
  • Sichten verwalten, s. dazu beA-Newsletter 23/2017

Änderungen, die unter Beteiligung der zuständigen Rechtsanwaltskammer vorgenommen werden können:

  • Adressänderungen der Kanzlei
  • Änderung der bei der regionalen Rechtsanwaltskammer hinterlegten E-Mail-Adresse, die auch im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis angezeigt wird.
  • Namensänderungen etwa bei Heirat, s. dazu beA-Newsletter 30/2019
  • Eintragung und Hinterlegung einer Fachanwaltsbezeichnung 

Einrichtung und Verwaltung eines Vertreters, Zustellungsbevollmächtigen oder eines Abwicklers, vgl. § 25 RAVPV

Änderungen, die unter Beteiligung des beA-Supports vorgenommen werden:

  • Rücksetzung des Postfachs

Änderungen, die unter Beteiligung der Bundesnotarkammer vorgenommen werden können:

  • Sperrung der beA-Karte, s. dazu beA-Newsletter 23/2018
  • Bereitstellung von beA-Ersatzkarten
  • Bereitstellung von Softwaretoken, s. dazu beA-Newsletter 24/2018
  • Kündigung der beA-Karte bspw. bei Ende der Rechtsanwaltstätigkeit

Bildquelle: LordRunar/iStock