Die Rechtsanwaltskammer München hat im September 2020 ihre elektronischen Mitteilungen erstmals über das beA verschickt und plant, das beA auch weiterhin verstärkt für die Kommunikation mit den Mitgliedern zu nutzen.
Das beA für den Versand der Mitteilungen zu nutzen, ist folgerichtig, dient es doch als Kommunikationsmittel innerhalb der Anwaltschaft genauso wie gegenüber Gerichten und Behörden (vgl. § 19 I RAVPV).
Neben dem Versand der Mitteilungen nutzte die Kammer das beA auch für den Versand der Einladung zur Kammerversammlung 2020. Der Versand der Abstimmungsunterlagen sowie die Stimmabgabe erfolgten ebenfalls über das beA.
Eine aktuelle Nutzungsstatistik der BRAK zeigt, dass fast ein Viertel der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich bislang nicht beim beA angemeldet haben. Im Kammergebiet München lag die Anmeldequote bei 68 Prozent. Um auch weiterhin über die aktuellen Themen informieren zu können, richtet die Kammer einen Appell an alle Mitglieder, die noch nicht registriert sind: Bitte führen Sie die Erstregistrierung durch! Im beA-Erklärvideo zur Erstregistrierung finden Sie erste Schritte auf dem Weg zum beA anschaulich erläutert.