Kammerversammlung 2020 im Wege der schriftlichen Abstimmung

TEXT: Redaktion der RAK München

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 ab März dieses Jahres entschied die Rechtsanwaltskammer München, die für den 24.04.2020 geplante Kammerversammlung abzusagen. Im Hinblick auf die anhaltend hohen Infektionszahlen und die aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen zu beachtenden Schutz- und Hygienevorgaben war eine Kammerversammlung in der üblichen Präsenz nicht durchführbar.

Mit dem COVID-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG) schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass die Kammerversammlung auch ohne Versammlung der Mitglieder Beschlüsse im Wege der schriftlichen Abstimmung fassen kann. Die Abstimmung in der Kammerversammlung ist ein wichtiger Baustein für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung der Rechtsanwaltskammer. 

So konnten die Mitglieder der RAK München bis einschließlich 02.11.2020 ihre Anträge einreichen. Der Versand der Abstimmungsunterlagen erfolgte über das beA, eine Stimmabgabe war bis einschließlich 08.12.2020 um 24.00 Uhr möglich. Für die Abstimmung sah das COV19FKG die Schriftform vor. Die Mitglieder konnten ihre Stimmen per Post oder über das beA abgeben.

Insgesamt haben sich 919 Mitglieder an der Abstimmung beteiligt. Es wurde über 6 Anträge und 25 Beschlüsse abgestimmt. 

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die Amtlichen Bekanntmachungen der Beschlüsse der Kammerversammlung 2020. Die weiteren Abstimmungsergebnisse finden Sie auf unserer Website veröffentlicht.