Informationsveranstaltungen des Landgerichts München I zur virtuellen Gerichtsverhandlung mittels Videokonferenzanlage

Die aktuelle Corona-Pandemie und die mit ihr verbundenen Einschränkungen macht sich in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis deutlich bemerkbar. Immer mehr Gerichte – so auch das Landgericht München I – machen von der Möglichkeit der Durchführung einer zivilrechtlichen mündlichen Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung gemäß § 128a ZPO Gebrauch. Auf diese Entwicklung reagierend, bietet das Landgericht München I daher für interessierte Anwältinnen und Anwälte, insbesondere für diejenigen, die bisher noch keine Erfahrungen mit Gerichtsverhandlungen per Video sammeln konnten, virtuelle Informationsveranstaltungen zu der beim Landgericht München I vorhandenen Videokonferenztechnik an. Ziel der Veranstaltungen ist es, über die vorhandene Technik und deren Einsatz zu informieren und gleichzeitig außerhalb einer realen Verhandlungssituation einen stressfreien Test der Zuschaltung auf die Videokonferenzanlage zu ermöglichen. Im Rahmen der Veranstaltung wird ein versierter Richter die gerichtliche Technik erläutern und die Fragen der Teilnehmer beantworten. Es besteht auf diese Weise zugleich die Möglichkeit die eigene Technik zu testen.

Die kostenlosen Informationsveranstaltungen dauern ca. 30 Minuten und werden ausschließlich virtuell mit der beim Landgericht vorhandenen Videokonferenztechnik durchgeführt. Die Teilnehmer erhalten im Vorfeld eine Anleitung zum Verbindungsaufbau und die erforderlichen Zugangsdaten.

Die nächsten Informationsveranstaltungen finden am 

  • 13.01.2021 um 16:00 Uhr
  • 15.01.2021 um 9:00 Uhr
  • 26.01.2021 um 16:00 Uhr

statt.

Anmeldungen können unter Angabe des Namens des Teilnehmers, einer persönlichen E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer sowie der Mitteilung des gewünschten Termins per E-Mail bis drei Werktage vor dem jeweiligen Termin an das Landgericht München I unter poststelle@lg-m1.bayern.de gerichtet werden; sie werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Es wird gebeten im Betreff „Informationsveranstaltung Videokonferenzanlage“ anzugeben.

 

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