Fachausschussmitglieder gesucht

TEXT: RA Maximilian Horlbeck, Referent RAK München

Fachanwältinnen und Fachanwälte für Neubesetzung der Fachausschüsse gesucht

Die Rechtsanwaltskammer München wird Mitte kommenden Jahres turnusgemäß alle Fachausschüsse neu bestellen.

Was sind die Aufgaben eines Fachausschusses? 

Nach § 43c Abs. 1 S. 1 BRAO können die Rechtsanwaltskammern einem Rechtsanwalt, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, die Befugnis verleihen, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Die Aufgabe der Fachausschüsse in diesem Zusammenhang besteht darin, die von dem Rechtsanwalt vorzulegenden Nachweise zu prüfen und der zuständigen Abteilung des Kammervorstands eine Empfehlung zu geben, ob die Voraussetzungen für die Verleihung der beantragten Fachanwaltsbezeichnung vorliegen. Die Entscheidung erfolgt im Anschluss durch die zuständige Abteilung des Vorstands. 

Für welche Rechtsgebiete werden Fachausschüsse benötigt? 

Fachanwaltsbezeichnungen können für folgende Rechtsgebiete verliehen werden: 

Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht, Informationstechnologierecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Agrarrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Vergaberecht, Migrationsrecht und Sportrecht.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Mitglied eines Fachausschusses werden? 

Um Mitglied eines Fachausschusses zu werden, sollten Sie insbesondere Fachanwalt für das entsprechende Fachgebiet sein. Zudem müssen Sie seit mindestens 5 Jahren den Beruf des Rechtsanwalts ohne Unterbrechung ausüben. 

Die Mitglieder der Fachausschüsse werden auf 4 Jahre vom Vorstand der RAK München bestellt. 

Wenn Sie sich ehrenamtlich für die Anwaltschaft engagieren möchten und Interesse an einer Tätigkeit als Fachausschussmitglied haben, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung samt kurzem Lebenslauf per E-Mail an Frau Keller (keller@rak-m.de).