Unterstützungsfonds der Rechtsanwaltskammer München

TEXT: Redaktion der RAK München

Aufruf zur Weihnachtsspende 2020 

 

Sehr geehrte Frau Kollegin,

sehr geehrter Herr Kollege,

 

wie bereits in den vergangenen Jahren darf ich Ihnen auch dieses Jahr unseren Unterstützungsfonds (ehemals Nothilfe) ans Herz legen.

 

Der Unterstützungsfonds wurde von der Rechtsanwaltskammer München eingerichtet, um Mitglieder, deren Hinterbliebene und ehemalige langjährige Mitglieder, die unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten sind, finanziell zu unterstützen. In diesem Jahr konnte der Unterstützungsfonds im Rahmen des aufgelegten Soforthilfen-Programms besonders viele Kolleginnen und Kollegen unterstützen, die infolge der Corona-Krise massive Umsatzeinbrüche zu verzeichnen hatten und existenziell wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht waren. Die Soforthilfen wurden in einer Gesamthöhe von EUR 231.000 notleidenden Kollegen als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in Höhe von EUR 460.000 als zinsloses Darlehen gewährt. Der Unterstützungsfonds ist daher gerade in diesem Jahr auf Ihre Spenden angewiesen, um die für Notlagen zur Verfügung stehenden Mittel wieder aufzustocken.

 

Neben der finanziellen Unterstützung bietet die Rechtsanwaltskammer München Unterstützung in Form von Vermittlung von Beratungsleistungen eines psychologisch geschulten Coachs bzw. eines Experten in finanziellen Angelegenheiten –sozusagen Hilfe zur Selbsthilfe– an. Im Namen des Unterstützungsfonds danke ich Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Weihnachtsspende.

 

Für Ihre Spende besteht ein Sonderkonto bei der HypoVereinsbank mit der IBAN DE50 7002 0270 5803 4082 64, BIC HYVEDEMMXXX. Bei der Überweisung, bitten wir Sie Ihre Mitgliedsnummer anzugeben, damit Ihnen zu Beginn des Jahres 2021eine Spendenquittung zugeschickt werden kann.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

 

Ihr Michael Then
Präsident