Positionspapiere der BRAK zur Sicherung des Rechtsstaates

TEXT: Redaktion der RAK München

„Rechtsstaat 2.1 – krisensicher durch die Epidemie und in die Zukunft“

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich aufgrund der weiter andauernden Epidemie in ihrer Arbeitsgruppe „Sicherung des Rechtsstaats“ erneut intensiv mit der Lage im Rechtsstaat sowie den verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Gegebenheiten befasst. Das zweite Positionspapier ergänzt die bisher aufgestellten Forderungen und entwickelt sie weiter.

Bereits am 25.09.2020 hatte sich die BRAK aufgrund der coronabedingten Entwicklungen im Bereich Gesetzgebung und Justiz veranlasst gesehen, ein Positionspapier mit konkreten Forderungen an die Politik zu richten. Dass diese Forderungen der BRAK nach einer krisensicheren Gestaltung unseres Rechtsstaats vorausschauend sowie berechtigt waren und sind, zeigte sich spätestens im seit Anfang November 2020 bestehenden „Lockdown Light“ und aktuell auch im erneuten „harten Lockdown“.

Zur Sicherung des Rechtsstaats fordert die BRAK:

Die BRAK mahnt erneut die Einhaltung elementarer Verfahrensgrundsätze an. Insbesondere der Grundsatz der Öffentlichkeit ist mit Blick auf die Abstandsregeln vielerorts stark beschränkt. Die BRAK fordert zudem wiederholt eine flächendeckende IT-Infrastruktur bei den Gerichten sowie einheitliche und klare Vorgaben in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit für Verhandlungen per Videokonferenz. Die zügige Einführung der elektronischen Akte (eAkte) bei den Gerichten ist nach Auffassung der BRAK ebenfalls zwingender Bestandteil des Maßnahmenkatalogs zur Sicherung des Rechtsstaats.

Von den Gerichten selbst fordert die BRAK in Anbetracht der Fortdauer der Pandemie und generell darüber hinaus eine Verbesserung des Verfahrensmanagements – und zwar schon beginnend bei der Terminvorbereitung. Denn es bestehen bereits vielfache gesetzliche Möglichkeiten – sie müssen aber auch angewendet werden. Dies betrifft ebenfalls die digitale oder telefonische Kommunikation der Gerichte mit den Parteien und/oder Prozessvertretern.

Außerdem mahnt die BRAK im Rahmen der Krisengesetzgebung die Einhaltung der vorgesehenen Verfahren und Beteiligung der notwendigen Akteure an. Nach einem Dreivierteljahr Corona ist es dringend erforderlich, den Modus der notfallartigen Sofort-Maßnahmen-Gesetzgebung zu verlassen und sich auf die Situation einzustellen, dass es sich bei der Corona-Pandemie um ein länger andauerndes Phänomen handelt. Diesem Umstand werden nach Auffassung der BRAK aktuell weder die Gesetzgebung noch die Gesetze selbst gerecht.

„Die Krise darf nicht die „Stunde der Exekutive“ sein, selbst wenn schnelles Handeln geboten ist. Eine stärkere Parlamentsbeteiligung an der Rechtsetzung ist zwingend geboten. Anderenfalls entsteht der Eindruck, dass Exekutive und Judikative die Legislative „überrennen“. Jede Gewalt ist gleich wichtig und erfüllt ihre Rolle im Rechtsstaat. Wer hieran „rüttelt“, verspielt Akzeptanz und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Eine Pandemie darf keine Ausrede für zu schnelle, unvollständige oder fehlerhafte „Express-Gesetzgebung“ sein!“, so Rechtsanwalt Michael Then, Vorsitzender der AG Rechtsstaat und Schatzmeister der BRAK.

Die Forderungen lauten:

  1. Sicherung des Justizgewährungsanspruches und elementarer Verfahrensgrundsätze auch in Krisenzeiten
  2. Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der Gerichte/Behörden, insbesondere Verbesserung der technischen Ausstattung
  3. Optimierung der Kommunikation zwischen Gerichten/Behörden, Anwaltschaft und Beteiligten
  4. flächendeckende Hygienekonzepte für Justiz und Anwaltschaft
  5. mehr Transparenz und Beteiligung der Anwaltschaft bei laufenden Gesetzgebungsverfahren
  6. Einhaltung der parlamentarischen Verfahren, Beachtung der Gewaltenteilung und kritische Nachjustierung von Krisengesetzgebung
  7. keine Deckmantelgesetzgebung

Deshalb ruft die BRAK mit Nachdruck dazu auf, bei aller Anspannung und bestehenden besonderen Herausforderungen die Gewaltenteilung von Legislative, Exekutive und Judikative auch und gerade in der Krise zu wahren. Rechtsstaatliche Grundsätze müssen unabhängig davon eingehalten werden, ob sich das Land in einer Sondersituation befindet oder nicht.

Auf der Website der BRAK finden Sie darüber hinaus neueste Informationen der BRAK zu Corona-Themen, z.B. eine Rechtsprechungsübersicht und Hinweise zu Corona und steuerlichen Maßnahmen, aber auch berufs- und datenschutzrechtliche Hinweise.