Jour fixe mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit am 29.09.2020
Am 29.09.2020 fand der Jour fixe mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der RAK München statt. Vertreter der Gerichtsbarkeit waren Frau Präsidentin des VGH Breit, Herr Vizepräsident des VGH Senftl sowie Frau Richterin am VGH Zimmerer.
Von der RAK München waren Präsident Then und Herr Kollege Dr. Lehners sowie von der RAK Bamberg Präsidentin Treibert und Kollege Bohl anwesend. Vertreter des Bayerischen Anwaltsverbandes e.V. waren Präsident Dudek und Kollege Krauß.
Gegenstand des Austausches waren folgende Themen: Von Seiten der Gerichte wurde berichtet, dass es derzeit lediglich eine eingeschränkte Sitzungssaalkapazität für mündliche Verhandlungen gebe. Aus diesem Grund solle die Zahl der Anwesenden auf das unbedingt Erforderliche beschränkt werden. An den jeweiligen Verwaltungsgerichten seien auch Maßnahmen zum Infektionsschutz ergriffen worden. Die Pandemie dürfe jedoch in keinem Fall einen Abschied vom Grundsatz der Mündlichkeit zur Folge haben. Die Verwaltungsgerichte stehen nach eigener Aussage kurz vor der Einführung eines Videokonferenzsystems.
Zudem wurde über die Verlagerung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach Ansbach und die Gründung eines Verwaltungsgerichts in Niederbayern informiert. Auch sei im nächsten Jahr die Verlagerung von zwei weiteren Senaten nach Ansbach geplant. Hierfür sei ein Neubau und ein längerer zeitlicher Vorlauf notwendig.
Erneut wurde von Gerichtsseite darüber berichtet, dass die Vorabfaxübersendung zu einer deutlichen Überlastung der Faxgeräte an den Gerichten führe. Dadurch werde es erschwert, eilige Sachen vom normalen Posteingang zu trennen. Eine Vorabfaxübersendung sei vor allem bei fristgebundenen Schriftsätzen sinnvoll. Durch eine stärkere Nutzung des beA sollen die Faxgeräte entlastet werden.
Jour fixe mit den Leitern der Augsburger Justizbehörden am 30.09.2020
Von RAin Anne Riethmüller, RA Dr. Thomas Weckbach, Vizepräsidenten RAK München
Am 30.09.2020 fand der Jour fixe mit den Leitern der Augsburger Justizbehörden statt.
Teilnehmer seitens der Augsburger Justizbehörden waren: PräsLG Wimmer, PräsAG Dr. Münzenberg. Teilnehmer seitens der Anwaltschaft waren: RAin Riethmüller, RA Weiss, RA Dr. Weckbach.
Der Jour fixe fand erstmals unter dem Vorsitz des seit 01.08.2020 im Amt befindlichen Präsidenten des LG Augsburg, Herrn Andreas Wimmer, statt.
Folgende Themen wurden besprochen:
Elektronischer Rechtsverkehr
Die Gerichtspräsidenten informierten darüber, dass die Nutzung des beA in den letzten Monaten deutlich gesteigert und verbessert worden sei. Mittlerweile würden nahezu zuverlässig die elektronischen Empfangsbekenntnisse auch abgegeben werden. Die Steigerung der Nutzung des beA führt zu der erfreulichen Konsequenz, dass weniger Faxe bei den Justizbehörden eingehen. Noch im Jahr 2020 wird sich die Strafjustiz in Augsburg des Austausches mit der Anwaltschaft über beA bedienen.
Nach wie vor sind jedoch auch weiterhin Probleme vorhanden. Die über das beA bei den Justizbehörden eingereichten Schriftsätze und Anlagen müssen ausgedruckt, sortiert und dann den jeweiligen Geschäftsstellen zugeordnet werden. Dies kann zu Verzögerungen von mehreren Tagen führen. Es wird deshalb darum gebeten, eilige und dringliche Schriftsätze deutlich als solche zu kennzeichnen. In ganz dringlichen Angelegenheiten kann eine Übersendung per Fax statt per beA vorzuziehen sein. Die Anwaltschaft bat um gleiche Verfahrensweise seitens der Justizbehörden.
Die Gerichtspräsidenten wurden gebeten, beim Versand per beA darauf hinzuwirken, dass die Zustellung in das Postfach des jeweiligen konkret zuständigen Sachbearbeiters gelangt. Hierfür ist jedoch erforderlich, dass auf den Anwaltsschriftsätzen hervorgehoben – am zweckmäßigsten – auf der ersten Seite des Schriftsatzes vermerkt wird, wer der jeweilige Sachbearbeiter ist.
Die Gerichte bitten beim Versand per beA Dateien mit Anlagen zu Schriftsätzen deutlich zu kennzeichnen. Vielfach würden zwar die Dokumente im Rahmen des Versands gekennzeichnet werden, jedoch befinde sich auf dem Schriftstück häufig keine Nummerierung, so dass es für die Geschäftsstelle schwierig sei, die Anlagen entsprechend zuzuordnen.
Corona
Pandemiebedingt werden die Gerichtsfächer für die Anwaltschaft bis auf Weiteres nicht zugänglich sein. Im Hinblick auf die Fortschritte beim elektronischen Rechtsverkehr wird überlegt, die Gerichtsfächer abzuschaffen.
Herr PräsAG Dr. Münzenberg mahnte an, die allgemeine Maskenpflicht in den Justizgebäuden auch bei Besprechungen mit Mandantinnen und Mandanten auf den Gängen zu beachten.
Videokonferenzen
Die künftige Möglichkeit, Verhandlungen per Videokonferenz abzuhalten, wird besprochen. Nach Auskunft der Gerichtspräsidenten seien entsprechende Anlagen bestellt, aber noch nicht geliefert. Mit einer Verwendung Anfang des nächsten Jahres wird zu rechnen sein.
Der nächste Jour fixe ist für 10.03.2021 geplant.
Jour fixe mit der Arbeitsgerichtsbarkeit am 09.11.2020
Von RA Dr. Thomas Weckbach, Vizepräsident RAK München
Am 09.11.2020 fand im Wege der Videokonferenz ein Jour fixe mit den Präsidenten des LAG München, Herrn Dr. Wanhöfer, und des ArbG München, Herrn Dr. Dick, statt. Seitens der Rechtsanwaltskammer nahmen RA Florian Kempter und RA Dr. Thomas Weckbach teil.
Thema des Jour fixe war u. a. der Ausbau der Online-Verhandlungen. In Bayern werden zunächst vier Pilot-Gerichte mit entsprechenden Videoanlagen ausgestattet. An diesen Gerichten (in Südbayern: LAG München und ArbG München) wird die Möglichkeit online zu verhandeln, ab Anfang 2021 bestehen. Im Laufe des Jahres werden dann auch die anderen Arbeitsgerichte jeweils mit einer Videoanlage ausgestattet werden.
Eine Ausstattung der Gerichtsgebäude mit WLAN in den Wartezonen – wie von Kollegen angeregt – wird demnächst nicht erfolgen.
Eine Ausstattung der Gerichtsgebäude mit WLAN in den Wartezonen – wie von Kollegen angeregt – wird demnächst nicht erfolgen.
Von Kollegen war vorgeschlagen worden, dass die Richterschaft bereits im Gütetermin auf der Basis der vorliegenden Unterlagen eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage abgibt. Seitens des Arbeitsgerichts wurde angeregt, die Vorsitzende/den Vorsitzenden um eine vorläufige Einschätzung zu bitten, sofern von deren/dessen Seite keine Aussage zur rechtlichen Einschätzung gemacht wird.
Vorgeschlagen worden war, großzügiger zu terminieren, um Wartezeiten zu minimieren. Der Präsident des ArbG München wird in einer der nächsten Richterbesprechungen diese Bitte weitergeben.
Aus diversen Gründen, nicht zuletzt aufgrund des Datenschutzrechts werden weiterhin in dem online abrufbaren Geschäftsverteilungsplan die Namen der Richter nicht genannt werden. Es wird jedoch geprüft, ob in absehbarer Zeit der Name des zuständigen Richters bei der Ladung angegeben werden kann. Hierfür ist ein gewisser Programmierungsaufwand erforderlich.
Erörtert wurde, ob die Annahme einer Zustellung durch beA verweigert werden kann, wenn die Zustellung an einen nicht sachbearbeitenden Rechtsanwalt erfolgt ist. Dies erscheint zumindest dann zweifelhaft, wenn – wie es häufig der Fall ist – die Vollmacht seitens des Mandanten allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einer Berufsausübungsgemeinschaft erteilt worden ist.
Auf die Eingabe einer Kollegin, dass das ArbG München einen Mahnbescheidsantrag abgelehnt habe, weil nicht ein bestimmtes Formular verwendet worden sei, erklärte der Präsident des Arbeitsgerichts, dass ihm eine derartige Handhabung nicht bekannt sei. In einem derartigen Fall wird empfohlen, sich mit dem zuständigen Rechtspfleger, ggf. auch mit der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts in Verbindung zu setzen.
Seitens der Gerichtspräsidenten wurde darum gebeten, künftig – wenn es irgendwie vertretbar ist – auf Übersendung von Schriftsätzen per Telefax zu verzichten.
Der Präsident des Arbeitsgerichts weist darauf hin, dass teilweise per beA übersandte Scans nicht lesbar sind. Es wird deshalb darum gebeten, dass seitens der versendenden Kanzlei vorab geprüft wird, ob die Scans lesbar sind.
Der Präsident des LAG weist im Hinblick auf die künftige Handhabung der Zustellungen per beA auf Folgendes hin:
Die bayerische Arbeitsgerichtsbarkeit wird ab dem 01.01.2021 ihre elektronische Kommunikation mit den Anwälten intensivieren. Ab diesem Zeitpunkt werden sowohl die Landesarbeitsgerichte München und Nürnberg als auch alle erstinstanzlichen Arbeitsgerichte mit allen am jeweiligen Gericht auftretenden Anwälten ausschließlich elektronisch über deren beA kommunizieren. Dies gilt ab diesem Zeitpunkt unabhängig davon, ob die Anwälte bereits Eingänge über ihr beA beim Gericht einreichen oder eingereicht haben. Die Übersendung im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs erfolgt in allen anhängigen Fällen, in denen der Rechtsanwalt zum 01.01.2021 bei einem Gericht tätig ist.
Der nächste Jour fixe ist für den 10.05.2021 geplant.
Hinweise zur gesetzlichen Unfallversicherung
Der Ausschuss Sozialrecht der BRAK weist darauf hin, dass für selbstständige Rechtsanwälte die Möglichkeit besteht, sich auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern.
Angestellte, d. h. auch die juristischen und nicht-juristischen Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei, sind bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dies gilt jedoch nicht für selbstständig tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Für sie besteht jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Dem Versicherungsschutz unterfallen Unfälle im Büroalltag (z. B. Stürze in den Kanzleiräumen), Wege zum Gericht oder zu Mandanten (auch ins Ausland) und zurück sowie der Weg vom Wohnort zur Kanzlei und zurück. Der gesetzliche Versicherungsschutz hat erhebliche Vorteile gegenüber einer privaten Unfall- oder Krankenversicherung, die in dem Beitrag dargestellt werden.
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