Mandantenbesuche während des Lockdowns

TEXT: Redaktion der RAK München

Es erreichen uns zahlreiche Anfragen, ob Mandantenbesuche noch zulässig sind. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind Mandantenbesuche trotz  der derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen erlaubt, da es sich um den Besuch eines zulässigen Dienstleistungsbetriebs gemäß § 2 Satz 2 Nr. 4 der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung handelt.

Die Rechtsanwaltskanzlei gehört zu den nach § 12 Abs. 1 Satz 2 ausgenommenen und zugelassenen Dienstleistungsbetrieben. Dies können Sie auch der sog. "Positivliste" des BayStMGP entnehmen.

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