Die Rechtsanwaltskammer München sucht erneut Rechtsanwälte, Rechtsfachwirte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte, die bereit sind, in einem Prüfungsausschuss für Rechtsanwaltsfachangestellte ehrenamtlich mitzuarbeiten. Die Rechtsanwaltskammer München hat acht Prüfungsausschüsse errichtet – drei davon mit Sitz in München und je einen mit Sitz in Augsburg, Ingolstadt, Kempten, Straubing und Traunstein. Im Jahr 2021 erfolgt die Neubestellung aller Prüfungsausschüsse, wobei die Mitglieder jeweils für vier Jahre berufen werden. Jeder Prüfungsausschuss ist mit zwei Anwälten, zwei Rechtsfachwirten beziehungsweise Rechtsanwaltsfachangestellten und zwei Lehrkräften besetzt. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter.
Wegen der Neubestellung im nächsten Jahr haben einige Prüfungsausschussmitglieder bereits angekündigt, dass sie nach langen Jahren der ehrenamtlichen Tätigkeit ihr Amt niederlegen wollen. Es sollen nun wieder jüngere Rechtsanwälte und Fachangestellte, die auch in der Ausbildung tätig sind, für das Ehrenamt gewonnen werden. Jeder Prüfungsausschuss führt pro Jahr zwei Abschlussprüfungen und eine Zwischenprüfung durch. Aufgaben der Prüfungsausschussmitglieder sind vornehmlich die Aufsicht, die Korrektur der schriftlichen Prüfungsarbeiten, die Korrekturbesprechung sowie die Abnahme des fallbezogenen Fachgesprächs. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wird aber mit einer angemessenen Entschädigung nach der Entschädigungsordnung der RAK München bezahlt. Wenn Ihr Interesse geweckt ist und Sie Freude am Umgang mit jungen Menschen haben beziehungsweise noch Fragen zur Tätigkeit in einem Prüfungsausschuss bestehen, können Sie sich gerne mit der Ausbildungsabteilung in Verbindung setzen:
E-Mail: ausbildung@rak-m.de
Telefon: 089/53 29 44-780
Wenn Sie Interesse an der Mitwirkung in einem Prüfungsausschuss haben, erhalten Sie unter oben genanntem Kontakt das entsprechende Bewerbungsformular.