Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein bewegtes Jahr liegt hinter uns. In vielerlei Hinsicht hat die Corona-Pandemie uns gefordert, aber auch manches gefördert. 2020 war geprägt von der Notwendigkeit, den (Arbeits-)Alltag neu zu organisieren und sich – vielleicht zum ersten Mal – mit wirtschaftlicher Unsicherheit auseinanderzusetzen. Mit den bundesweiten Schutzvorkehrungen, die einen Umgang mit der Pandemie möglich machen sollten und den damit verbundenen – auch persönlichen – Einschränkungen, haben wir die Grenzen des Rechtsstaats und der Rechtsstaatlichkeit zu spüren bekommen. Aber wir haben auch neue Wege beschritten: Mithilfe der Digitalisierung konnten neue Formen in der Kommunikation erprobt werden, die wir auch in Zukunft nutzen können – gerade für die Anwaltschaft ein wichtiges Thema.

 

Zum Jahresende blicken wir zurück und man blickt ganz automatisch auch ins neue Jahr. Was genau auf uns alle zukommen wird, darüber können wir nur spekulieren. Das Ausmaß und die Dauer der Corona-Pandemie sind noch nicht absehbar. Hier können wir nur hoffen, dass die Schutzmaßnahmen langfristig greifen und die entwickelten Impfstoffe die erhoffte Wirkung zeigen, damit wir vor weiteren wirtschaftlichen und rechtstaatlichen Einschnitten und Eingriffen bewahrt werden. 

"RVG-Reform ist erster Schritt in die richtige Richtung"

Sicher ist, das Inkrafttreten der lang ersehnten RVG-Reform zum 01.01.2021 ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch es besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf und wir werden uns weiterhin für strukturelle Änderungen einsetzen und dafür kämpfen, dass das Junktim zwischen Erhöhung von Anwaltsgebühren und Erhöhung von Gerichtsgebühren endlich aufgehoben wird. 

Nachdem nach jahrelangem Ringen und kurzfristigem Bangen – der Bundesrat hat sich glücklicherweise gegen eine weitere Verschiebung der Reform ausgesprochen – nun endlich die Reform in Kraft tritt, möchten wir das Thema als Schwerpunkt in dieser Ausgabe der Mitteilungen aufgreifen. So beleuchtet die Vizepräsidentin der RAK Düsseldorf Leonora Holling in ihrem Leitartikel das KostRÄG 2021. Es folgen Beispiele aus der Praxis und in einer Synopse finden Sie eine Übersicht der anstehenden Änderungen. 

Das Thema Corona ist wieder Bestandteil unserer Mitteilungen: Wie ist der aktuelle Stand? Welche Auswirkungen haben Verlauf und Ausmaß der Pandemie auf den Rechtsstaat? Welche Rolle spielen die Überbrückungshilfen für die Anwaltschaft? Und wie ist die Anwaltschaft bislang durch die Krise gekommen? Erste Erkenntnisse bringt die zweite Corona-Umfrage der BRAK.

Berufspolitisch beschäftigen uns der Referentenentwurf zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften, das Gesetz zur Fortentwicklung des Restrukturierungs- und Sanierungsrechts und die anstehende ZPO-Modernisierung.

Und selbstverständlich informieren wir Sie über unsere Kammerversammlung und die Ergebnisse der schriftlichen Abstimmung. Wir hoffen, dass wir 2021 das Covid-19-Gesetz zur Funktionsfähigkeit der Kammern nicht nochmals in Anspruch nehmen müssen, begrüßen jedoch, dass diese Möglichkeit von vielen Mitgliedern angenommen wurde und 919 Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben. 

Zu beobachten waren in diesem Jahr weitere Angriffe auf die Verschwiegenheit der Anwaltschaft, ein Grundpfeiler des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant. Zu nennen sind hier das GwG, insbesondere im Immobilienrecht, und beim Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Die Rechtsanwaltskammer München hat sich klar gegen eine solche Unterhöhlung des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant ausgesprochen. 

Auch die BRAK stellt sich gegen eine solche Entwicklung: Im Positionspapier zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurde der Schutz der Vertraulichkeit als Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger hervorgehoben. 

Gerade wegen dieser Entwicklungen ist die Wahrung des Rechtsstaats und die Sicherstellung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt ein hohes Gut. Ein ehrenamtliches Engagement in der Kammer trägt zum Erhalt dieser Werte bei. Daher möchte ich mich an dieser Stelle bei allen bedanken, die sich trotz aller Schwierigkeiten, die dieses Jahr mit sich brachte, im Ehrenamt einsetzen und darum bitten: Bleiben Sie auch in Krisenzeiten so engagiert, damit wir die Selbstverwaltung in unser aller Interesse weiterhin gut führen können. 

"Wahrung des Rechtsstaats und die Sicherstellung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Anwalt"

Ich wünsche Ihnen trotz allem einen gelungenen Abschluss des Jahres 2020, ein erholsames Weihnachtsfest im Kreis Ihrer Lieben und einen guten Start in das Jahr 2021. 

Beste Grüße, bleiben Sie gesund.

Ihr Michael Then
Präsident