Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen aus dem Ausland

TEXT: RA Maximilian Horlbeck, Referent RAK München

Gerade für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die grenzüberschreitend tätig sind und/oder über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in zwei Ländern verfügen, stellt sich die Frage, ob eine im Ausland absolvierte Fortbildungsveranstaltung auch im Rahmen einer in Deutschland erworbenen Fachanwaltsbezeichnung als Fortbildungsnachweis im Sinne von § 15 FAO anerkannt werden kann.

Hiermit sind nicht die von zahlreichen deutschen Seminaranbietern angebotenen Fachanwaltsfortbildungen im deutschen Recht gemeint, die – das Nützliche mit dem Angenehmen verbindend – etwa auf Mallorca oder in der Toskana angeboten werden. Vielmehr bezieht sich die Fragestellung auf Fortbildungen, die im Ausland von dortigen Anbietern und Institutionen in der jeweiligen Landessprache (oder zumindest auf Englisch) durchgeführt werden und oftmals entweder grenzüberschreitende Themen oder ein ausländisches Rechtsgebiet zum Inhalt haben.

Gerade im Hinblick auf § 2 Abs. 3 FAO, wonach die besonderen theoretischen Kenntnisse eines Fachanwalts u.a. die europarechtlichen Bezüge des Fachgebietes erfassen müssen, sind anwaltsorientierte Fortbildungsveranstaltungen im ausländischen Recht, die außerhalb Deutschlands stattfinden, grundsätzlich anerkennungsfähig, sofern ein Fachbezug zu der jeweiligen deutschen Fachanwaltschaft eindeutig besteht.

Im Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) wird das Thema der Anerkennung von anwaltlichen Fortbildungsmaßnahmen, die innerhalb der Grenzen der Europäischen Union, aber eben nicht im Heimatland stattfinden, schon seit längerem diskutiert.

In diesem Zusammenhang sei nochmals (vgl. bereits Mitteilungen 06/2019) auf das EU-finanzierte Gemeinschafts-Projekt REFOTRA (Recognition of foreign training activities for lawyers) der European Lawyers Foundation (ELF) und dem CCBE hingewiesen. Ziel des Projektes ist es, auf Ebene der Europäischen Union ein grenzüberschreitendes System zur Anerkennung der rechtlichen Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu schaffen. Im REFOTRA-Projekt wurde hierzu zunächst ein Muster-Weiterbildungszertifikat entwickelt, das europaweit als Vorlage für eine Teilnahmebestätigung dienen soll und sämtliche Informationen, die für die Fortbildungen in den verschiedenen europäischen Ländern erforderlich sind, enthält. Weitere Informationen finden sie unter https://elf-fae.eu/refotra/.