Versand der BRAK-Mitteilungen über beA

Versand der BRAK-Mitteilungen über das elektronische Anwaltspostfach

Seit Mitte August erscheinen die digitalen Ausgaben der BRAK-Mitteilungen ausschließlich digital. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhalten alle zwei Monate die Links zu den neuen Heften in ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) zugesandt. Wer nicht zur Anwaltschaft zugelassen ist, kann den kostenlosen „BRAK-Mitteilungen-Newsletter“ abonnieren und erhält mit diesem zum Erscheinen jeder Ausgabe die Links.

Das beA für den Versand der BRAK-Zeitschriften zu nutzen, ist folgerichtig, dient es doch als Kommunikationsmittel innerhalb der Anwaltschaft genauso wie gegenüber Gerichten und Behörden (vgl. § 19 I RAVPV). Auch einige Rechtsanwaltskammern nutzen das beA bereits für den Versand ihrer Mitgliederinformationen. Künftig wird auch die Rechtsanwaltskammer München ihre Mitteilungen über das beA versenden. 

Im Zusammenhang mit dem erstmaligen Versand der BRAK-Mitteilungen per beA kam vielfach die Frage auf, ob nicht zumindest ein klar erkennbarer Betreff in der beA-Nachricht angegeben werden könne, der erkennen lässt, dass es sich um die Zeitschriften der BRAK handele. Dies ist nach Angabe der BRAK nicht möglich, da Nachrichten im beA verschlüsselt transportiert und gespeichert werden und dies damit die gesamte Nachricht einschließlich des Betreffs umfasse.

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