Anwaltliche Interessenvertretung in Europa – BRAK und CCBE

TEXT: RAin Simone Kolb, Stv. Geschäftsführerin der RAK München

Der Anwaltsberuf wird immer internationaler, aber auch die europäische Gesetzgebung hat den Anwaltsberuf in den letzten Jahren zunehmend geprägt. Anwaltliche Dienstleistungen sind nicht mehr nur nationale Rechtsberatung, sondern haben einen immer stärker grenzüberschreitenden Charakter und müssen den Anforderungen in den Bereichen des Binnenmarkts, der justiziellen Zusammenarbeit, des Verbraucherschutzes und des EU-Wettbewerbsrechts Rechnung tragen.

Dies erfordert eine wirksame und effektive Interessenvertretung der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei den europäischen Institutionen.

Die BRAK – Büro Brüssel

Die BRAK reagierte 1991 auf die Europäisierung des Rechtsdienstleistungsmarktes mit der Eröffnung eines Büros in Brüssel. Aufgabe dieses Büros ist neben der Beobachtung der Aktivitäten und Vorhaben der EU-Institutionen die Kontaktpflege mit den Abgeordneten des Europäischen Parlaments, den Kommissionsbeamten und den Vertretern des Rates. Über die Anliegen der deutschen Anwaltschaft informiert die BRAK in Einzelgesprächen, durch die Abgabe von Stellungnahmen und die Beteiligung an Anhörungen. Die BRAK vertritt die Interessen von knapp 166.00 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Deutschland.

Darüber hinaus gewährleistet das Brüsseler Büro aktuelle Informationen über den berufsrechtlichen Rahmen der grenzüberschreitenden anwaltlichen Tätigkeit und versendet alle zwei Wochen einen Newsletter mit den neuesten Entwicklungen in der europäischen Rechtspolitik.

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Der CCBE

Um die Stimmen aller europäischen Anwältinnen und Anwälte zu bündeln und um ihnen damit mehr Gewicht zu verleihen, hat sich bereits im Jahr 1960 der „Conseil des barreaux européens“ („Rat der europäischen Anwaltschaften“) mit der Abkürzung CCBE gegründet. Der CCBE ist eine internationale gemeinnützige Vereinigung und vertritt auf europäischer Ebene die Interessen von mehr als 1 Million Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Europa und angrenzenden Staaten. Er hat es sich neben der Interessenvertretung zum Ziel gesetzt, die Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Grund- und Menschenrechte und der Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf Zugang zur Justiz und den Schutz der Mandanten sowie den Schutz der mit diesen Rechten untrennbar verbundenen demokratischen Werten aktiv zu überwachen. 

Eine der ersten Errungenschaften des CCBE war im Jahr 1978 der europäische Anwaltsausweis, der den europaweiten Zugang zu Gerichten und Institutionen ermöglicht. Auch deutsche Rechtsanwälte profitieren davon, denn auf den deutschen Anwaltsausweisen garantiert eine Vereinbarung und das Logo des CCBE auf der Rückseite, dass einem deutschen Rechtsanwalt auch im europäischen Ausland oder bei den europäischen Gerichten jederzeit Zugang gewährt wird.

Im Jahr 1988 entwickelte der CCBE die „Berufsregeln für Europäische Rechtsanwälte“, die in den Folgejahren immer wieder überarbeitet wurden. Sie sind für alle Mitgliedstaaten bindend und enthalten Ausführungen zu den wichtigsten Grundwerten der anwaltlichen Berufsausübung wie Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Vertrauen und Mandantenschutz.

Darüber hinaus veröffentlicht der CCBE praktische Handreichungen für Rechtsanwälte, in denen – meist auf Englisch oder Französisch – übersichtlich erklärt wird, was z.B. vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH)  und dem Europäischen Gericht in erster Instanz (EuG) beachten werden muss. Erst kürzlich erschien der „CCBE Reference Guide to assist EU Defence Practitioners“, der Strafverteidigern Einblicke in alle relevanten Gesetze und Vorgaben gibt, die sie auf europäischer Ebene beachten müssen.

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