Die RAK München hat eine Abfrage bei allen Absolventinnen und Absolventen der Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung 2020/II durchgeführt und die Ergebnisse für Sie ausgewertet. Es wurde hierbei nach der beruflichen Zukunft der Absolventinnen und Absolventen gefragt, Mehrfachantworten waren nicht möglich. Erfreulich ist, dass die überwiegende Anzahl der Absolventinnen und Absolventen von den Ausbildungskanzleien übernommen wird.
Antworten nach prozentualer Verteilung
- Ich werde von der Kanzlei übernommen.
122 = 47,7 % - Ich werde in dem Ausbildungsberuf in einer anderen Kanzlei arbeiten.
36 = 14,1 % - Ich werde nach der Prüfung nicht in einer Kanzlei, sondern bei der Justiz (Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft, etc.) arbeiten. (Büro, Krankenhaus, Steuerberater, Wirtschaftsunternehmen)
27 = 10,5 % - Ich werde nach der Prüfung nicht in einer Kanzlei, sondern in einem anderen Unternehmen arbeiten.
16 = 6,3 % - Ich möchte in dem Ausbildungsberuf arbeiten, habe aber noch keine Stelle.
13 = 5,1 % - Ich möchte nach der Prüfung ein Auslandsjahr absolvieren.
3 = 1,2 % - Ich weiß noch nicht, wo ich nach der Prüfung arbeiten werde.
15 = 5,8 % - Ich strebe eine weitere Ausbildung an. (BOS, Rechtspflegestudium, Baumaschinenmechatroniker, Jurastudium, Berufspädagogik)
24 = 9,3 %
279 Prüfungsteilnehmer, 256 abgegebene Fragebögen