Was ist das Weiterbildungsstipendium?
Das Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Berufseinsteiger bei anspruchsvollen berufsbegleitenden Weiterbildungen, Fortbildungen oder einem berufsbegleitenden Studium. Die zuständige Stelle ist die Rechtsanwaltskammer München, bei der das Ausbildungsverhältnis des Interessenten eingetragen war.
Wer wird gefördert?
Das Stipendienprogramm fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden und ist für junge Berufseinsteiger, nicht älter als 24 Jahre und mit sehr guten Noten mit mindestens 87 Punkten, geeignet. Das Stipendium ist nicht rückzahlungspflichtig. Interessenten müssen mindestens eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nachweisen oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
Wie lange wird man gefördert?
Die maximale Förderung beträgt drei Jahre. Dies beinhaltet das Aufnahmejahr, das erste Folgejahr und bis zum 31.12. des zweiten Folgejahres.
Wie hoch ist die Förderung insgesamt?
Die maximale Förderung beträgt für alle drei Jahre insgesamt EUR 8.100. Pro Jahr sollte nach Abzug eines Eigenanteils von 10% die Förderung von EUR 2.700 nicht überschritten werden.
Antrag auf Aufnahme bei der Rechtsanwaltskammer München
Ein Antrag auf Aufnahme wird bei der Rechtsanwaltskammer München gestellt. Die geplante erste Weiterbildungsmaßnahme sowie der voraussichtliche Beginn der Maßnahme wird im Antrag auf Aufnahme angegeben.
Aufnahme der Stipendiatin/des Stipendiaten
Die aktuelle Bewerbungsfrist für ein Stipendium und Auswahlverfahren läuft bis zum 15. Februar 2021. Danach erfolgt eine Mitteilung der Rechtsanwaltskammer München an die Bewerber, ob eine Aufnahme erfolgt.
Was wird gefördert?
Es werden Aufstiegsfortbildungen z. B. zum Rechtsfachwirt, Fachbezogenes z. B. Buchführung, Recht, Marketing etc., Fachübergreifendes & Persönlichkeitsbildung z.B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Zeitmanagement und berufsbegleitende Studiengänge, aufbauend auf den Beruf gefördert. Außerdem wird ein IT-Bonus im ersten Förderjahr, nur zusammen mit einer Weiterbildungsmaßnahme gewährt.
Was wird nicht gefördert?
Zweitausbildungen, ein Vollzeitstudium (ohne Beschäftigungsverhältnis), Allgemeine Schulabschlüsse, Führerscheine aller Art, Verdienstausfälle, Kurse mit weltanschaulich orientierten Themen und Messebesuche werden nicht gefördert.
Der Antrag auf Förderung
Der Antrag auf Förderung zu einer Weiterbildungsmaßnahme wird zusammen mit den geschätzten Kosten und den beigefügten Belegen bei der Kammer eingereicht. Danach kann erst die Weiterbildung begonnen werden.
Ermittlung des Förderbetrags
Der Förderbetrag setzt sich aus den Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Literaturkosten, abzüglich des 10%igen Eigenanteils und abzüglich Zuschüsse Dritter zusammen.
Nachweise während der Weiterbildung
Nachweise und Originalrechnungen sind während der Weiterbildung, aber unbedingt vor dem Förderende einzureichen. Eine regelmäßige Teilnahme von mindestens 80% muss nachgewiesen werden. Belege sollten chronologisch sortiert, Fahrkarten und Quittungen aufgeklebt werden.
Die Rechtsanwaltskammer entscheidet im Einzelfall, welche Bildungsmaßnahme gefördert werden kann. Formulare zum Antrag auf Aufnahme können Sie telefonisch bei Frau Hafeneder unter der Telefon-Nr. (089)532944-63 anfordern. Weitere Informationen zur Begabtenförderung erhalten Sie hier und zum weiteren Prozedere direkt auf der Website der Stiftung.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme als Stipendiatin oder Stipendiat in das Weiterbildungsstipendium Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Wir freuen uns, Ihnen diese Möglichkeit der Talentförderung vorstellen zu dürfen und freuen uns auf eine rege Teilnahme von Bewerbungen für ein Stipendium bei uns.