Zwischenprüfung 2020
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet die Zwischenprüfung der Auszubildenden zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten statt. Die ausbildenden Rechtsanwälte melden die bei ihnen beschäftigten Auszubildenden für diese Prüfung an. Die Teilnahme ist gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Prüfungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Termin der Zwischenprüfung 2020 (schriftliche Prüfung)
Donnerstag, 26.11.2020
Prüfungsort
In der Region wird die Zwischenprüfung i.d.R. in den Berufsschulen abgelegt. In München erfolgt eine gesonderte Mitteilung zum Prüfungsort.
Anmeldeschluss ist jeweils der 02.10. 2020 (Ausschlussfrist)
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anmeldung erfolgt mit den einheitlichen Anmeldeformularen der Rechtsanwaltskammer München, die zu Beginn des neuen Schuljahres von den Berufsschulen verteilt werden. Die Auszubildenden, die die Berufsschule nicht besuchen, können die Anmeldeformulare bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München (Tel. 089 / 532944-780) anfordern.
Abschlussprüfung 2021/I
Termine für den schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbildungsverordnung
- Mittwoch, 13.01.2021
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III – Fachkundliche Texte formulieren und gestalten - Mittwoch, 20.01.2021
Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II - Donnerstag, 21.01.2021
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde
Anmeldeschluss ist jeweils der 31.10.2020 (Ausschlussfrist)
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen gültig, die von der RAK München Anfang Oktober 2020 versandt werden oder hier unter Downloads bereitgestellt werden. Der Prüfungsort sowie der zeitliche Beginn der Abschlussprüfung werden dem Prüfungsteilnehmer gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Alle weiteren Informationen zur Anmeldung, Teilnahmegebühr sowie zu zulässigen und nicht zugelassenen Hilfsmitteln während der Prüfung finden Sie hier.
Abschlussprüfung 2021/II
Termine für den schriftlichen Teil der Prüfung nach der neuen Ausbildungsverordnung
- Montag, 17.05., Dienstag, 18.05., Mittwoch, 19.05.2021
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III – Fachkundliche Texte formulieren und gestalten - Dienstag, 08.06.2021
Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II - Mittwoch, 09.06.2021
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde
Anmeldeschluss ist jeweils der 05.03.2021 (Ausschlussfrist)
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen gültig, die von der RAK München Ende Januar 2021 versandt werden oder hier unter Downloads bereitgestellt werden. Der Prüfungsort sowie der zeitliche Beginn der Abschlussprüfung werden dem Prüfungsteilnehmer gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Alle weiteren Informationen zur Anmeldung, Teilnahmegebühr sowie zu zulässigen und nicht zugelassenen Hilfsmitteln während der Prüfung finden Sie hier.