Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (4. AFBGÄndG) zum 01.08.2020 werden die Förderungsmöglichkeiten, welche auch auf die Fortbildung zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/-in Anwendung findet, weiter gestärkt.
Die Neuregelung umfasst insbesondere höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse. Um speziell die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsförderung zu unterstützen, wurde die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50 % zu einem Vollzuschuss ausgebaut, der nicht zurückzuzahlen ist. Zudem wird der einkommensabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130,00 € auf 150,00 € angehoben. Ferner steigt der Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 40 auf 50 %. Angehoben wurde auch der Anteil des Darlehenserlasses bei erfolgreichem Abschluss an der Fortbildungsprüfung von bislang 40 % auf nunmehr 50 %.
Darüber hinaus erfolgte auch eine Anpassung an das geänderte Berufsbildungsgesetz (BBiG). Gefördert werden nunmehr auch die Vorbereitung auf die Prüfungen der drei neu eingeführten Fortbildungsstufen: Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional und Master Professional.
Weitere Infos zum Förderprogramm erhalten Sie hier.
Bildquelle: noipornpan/iStock