Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Bayern öffnet seit Februar 2019 sukzessive die Stufe zwei des Elektronischen Rechtsverkehrs. Während der Stufe eins wurden elektronische Dokumente nur entgegengenommen. Mit Eintritt in Stufe zwei versenden Gerichte nunmehr auch elektronische Dokumente.
Eine aktuelle Liste der Gerichte, die bereits elektronisch versenden, finden Sie hier.
Zum 01.12.2020 soll die nächste Zusammenstellung mit weiteren Gerichten mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass die Gerichte seit dem jeweils für sie geltenden Zeitpunkt ohne weitere Nachfrage jegliche Kommunikation mit der Anwaltschaft über das beA führen und auch Zustellungen über das beA vornehmen werden.