Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250), gibt die Rechtsanwaltskammer München die Prüfungstermine für den schriftlichen Prüfungsteil (§ 14 Abs. 2 PO) wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung:
- Dienstag, 09.03.2021 (1. Prüfungstag)
- Mittwoch, 10.03.2021 (2. Prüfungstag)
- Donnerstag, 11.03.2021 (3. Prüfungstag)
Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 PO):
- Dienstag, 11.05.2021
- Mittwoch, 12.05.2021
Termine für die mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
- Dienstag, 18.05.2021
- Mittwoch, 19.05.2021
- Donnerstag, 20.05.2021
Bei der Fortbildungsprüfung sind folgende Arbeits- und Hilfsmittel zulässig:
- Textsammlung „Schönfelder, Deutsche Gesetze“ nebst Ergänzungsband auf neuestem Stand.
- Beck - Texte im dtv-Verlag, ArbR, Arbeitsgesetze.
- Beck - Texte im dtv-Verlag, SteuerG, Steuergesetze 1, Steuergesetze 2 oder
- Beck - Texte im dtv, EST, Einkommensteuer, UST, Umsatzsteuerrecht, Lohnsteuerrecht oder
- Beck`sche Textausgabe, Steuergesetze I, Textsammlung, Steuerrichtlinie, Textsammlung oder
- NWB - Textausgabe, wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen, wichtige Steuerrichtlinien.
- nicht programmierbarer Taschenrechner (Solartaschenrechner sind ungeeignet).
Für den schriftlichen Teil der Prüfung gilt der Rechtsstand zum 31.12.2020.
Gebührenbezeichnungen dürfen in den Lösungen nicht abgekürzt werden.
Eine unkommentierte Gebührentabelle sowie ein Kalender werden bei der Prüfung durch die Rechtsanwaltskammer gestellt. Andere Gebührentabellen und/oder Kalender dürfen nicht verwendet werden.
Nicht zugelassen sind:
- andere Textausgaben als die oben genannten mit Erläuterungen, wie z.B.
Beck-Texte dtv BGB, RVG, ZPO, FG und andere. - Bemerkungen, Schemata, Erläuterungen.
- Register/Reiter, die Wortvermerke tragen, die nicht Gesetzesbezeichnungen sind, wie z.B. „Verjährung“ oder „Berufung“ – auch Überschriften von einzelnen Vorschriften sind NICHT erlaubt!
- Farbliche Markierungen, die ein Schemata erkennen lassen /z.B. rot für Zulässigkeit und blau für Begründetheit, gelb für Anspruchsgrundlagen).
- Gebührentabellen mit Erläuterungen (z.B. Berechnung der Mittelgebühr etc.) wie z.B. Schwarzwälder Gebührentabelle, Schmeckenbecher, Kostentafeln, Höver Gebührentabellen.
Zudem weisen wir darauf hin, dass Abkürzungen bei den Gebührenbezeichnungen nicht zulässig sind. Wie weisen weiter darauf hin, dass sämtliche internetfähigen Geräte (Smartphone, Smartwatch, etc.) während der Prüfung nicht genutzt werden dürfen.
Anmeldeschluss für die Fortbildungsprüfung ist der 31.12.2020 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die persönlichen und örtlichen Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 8 und 9 der Prüfungsordnung. Die Prüfungsordnung können Sie bei der Rechtsanwaltskammer München telefonisch anfordern oder unter www.rak-muenchen.de abrufen.
Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 250,00 zu entrichten. Für die Teilnahme an der Wiederholungsprüfung in höchstens drei Prüfungsfächern reduziert sich die Prüfungsgebühr auf EUR 200,00.
Die Anmeldung erfolgt je nach Zuständigkeit über die Rechtsanwaltskammer München bzw. Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
Zuständig für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München ist:
Frau Bunte, Tel. 089/532944-34, Fax: 089/532944-53. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie hier.
Zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg ist:
Frau Meier, Tel. 0911/92633-30. Das Formblatt zur Anmeldung erhalten Sie über die Website der Rechtsanwaltskammer Nürnberg unter: www.rak-nbg.de/de/service/mitarbeiter.