Gerade in diesem Jahr sind im Zuge der COVID-19-Pandemie auch vermehrt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Deshalb hat die RAK München bereits im April dieses Jahres die „Corona-Soforthilfen“ ins Leben gerufen, um betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu Beginn der Pandemie schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung zu bieten. Die Soforthilfen werden ausschließlich aus Mitteln des Unterstützungsfonds der RAK München geleistet. Seit Einrichtung der Soforthilfe hat die RAK München bereits eine Summe von insgesamt rund 745.000 EUR (zinslose Darlehen und Zuschüsse) an ihre Mitglieder ausbezahlt.
Auch in diesem Jahr startet die RAK München wieder einen Spendenaufruf für ihre Fürsorgeeinrichtung. Die ursprünglich als „Nothilfe“ angedachte Leistung wurde im Jahr 2018 als „Unterstützungsfonds“ neu konzipiert. Damit wurde den aktuellen Gegebenheiten Rechnung getragen und der Empfängerkreis wurde erweitert. Neben bestehenden Mitgliedern können auch ehemalige Mitglieder mit langjähriger Kammerzugehörigkeit von der Unterstützung profitieren.
Um unsere Mitglieder weiterhin in schwierigen Lebenslangen finanziell unterstützen zu können, wären wir auch in diesem Jahr über Spenden dankbar. Neu ist, dass alle Mitglieder den Spendenaufruf dieses Jahr über das elektronische Anwaltspostfach (beA) erhalten. Damit werden Portokosten eingespart.