Zahlen und Statistiken zu internationalen Zulassungen

In den vergangen Jahren sind die Zahlen der internationalen Zulassungen innerhalb der deutschen Anwaltschaft gestiegen:

Steigende Tendenz der internationalen Zulassungen

Im Jahr 2017 haben sich 629 Europäische Anwälte in Deutschland nach dem EuRAG niedergelassen. 2018 betrug die Zahl der niedergelassenen Anwälte 659 und im Jahr 2019 waren dies 702. Die Tendenz ist leicht steigend mit einer Zunahme von jährlich zwischen 30 – 43 Niederlassungen. Bei den WHO-Anwälten liegt ebenfalls ein leichter Anstieg von 312 im Jahr 2017 auf 349 im Jahr 2019 vor. Betrachtet man allerdings den Zeitraum der letzten 20 Jahre, haben sich die Zahlen fast versiebenfacht.


Die meisten internationalen Zulassungen in München, Frankfurt und Berlin

 

Mit Abstand die meisten europäischen bzw. ausländischen Anwälte ließen sich prozentual in den Bezirken der Rechtsanwaltskammern München, Frankfurt und Berlin nieder (München EuRAG: 164 – WHO: 61; Frankfurt EuRAG: 156 – WHO: 96; Berlin EuRAG: 96 – WHO: 50). Die Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik zu den niedergelassenen Rechtsanwälten nach dem EuRAG und nach § 206 BRAO, die Sie auf der Website der BRAK unter „Für Journalisten – Zahlen zur Anwaltschaft – Statistiken“ abrufen können: brak.de/fuer-journalisten/zahlen-zur-anwaltschaft/archiv-statistiken/

Weiterführende Infos und Statistiken

Auf den Seiten der BRAK finden Sie ebenfalls eine detaillierte Übersicht der Mitglieder der Kammern nach EuRAG im Jahr 2019 sowie eine detaillierte Übersicht der Mitglieder der Kammern nach § 206 BRAO.

Bildquellen: BRAK